Medizinprodukte
Krankenkassen erklären sich bereit, therapeutische Wundprodukte weiterhin zu erstatten
Aktuell gesteigertes Regressrisiko bei der Verordnung therapeutischer Wundauflagen? Vielerorts signalisieren Kassen und KVen schon Entwarnung.
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Auch die Wundversorgung ist mit Regressfallen gespickt.
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Berlin/München/Dortmund/Hannover. Nachdem seit Monatsbeginn therapeutische Wundauflagen („sonstige Produkte zur Wundbehandlung“) regulär nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden müssen, haben bereits mehrere Kostenträger in diversen Regionen signalisiert, diese Medizinprodukte weiterhin zu übernehmen.
Wie die KBV meldet, habe der Verband der Ersatzkassen (vdek) bundesweit Kulanz zugesichert. „Versicherte der Ersatzkassen können somit weiterhin im Sachleistungsprinzip mit den entsprechenden Produkten versorgt werden und Kostenübernahmeerklärungen sind nicht erforderlich.“
Zuvor hatten sowohl das Bundesgesundheitsministerium als auch der GKV-Spitzenverband aufgefordert, die Erstattung wie bisher fortzusetzen. Eine seit Jahren immer wieder verlängerte gesetzliche Übergangsfrist zur Erstattung therapeutischer Wundauflagen ohne Nutzennachweis hätte – angehängt an das Gesetz zur Befugniserweiterung in der Pflege – eigentlich ein weiteres Mal bestätigt werden sollen (bis Ende 2026). Allerdings hatte in diesem Gesetzgebungsverfahren dann der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen, weshalb die Fristverlängerung in der Warteschleife hängt.
Safe in Bayern, Westfalen-Lippe und Niedersachsen
Unterdessen meldet die KV Bayerns, dass in ihrem Bezirk alle Krankenkassen (AOK Bayern, BKK-LV, VDEK, IKK classic, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) einheitlich der ministeriellen Empfehlung gefolgt seien und „die bis zum 1. Dezember 2025 gültigen erstattungsrechtlichen Regeln für sonstige Produkte zur Wundbehandlung übergangsweise weiterhin anwenden“.
Die KV Westfalen-Lippe lässt wissen, dass in ihrem Sprengel die meisten Kassen beziehungsweise deren Verbände eine Fortsetzung der Kostenübernahme akzeptierten; namentlich seien das AOK-Nordwest, BIG direkt, der BKK Landesverband Nordwest, IKK classic und IKK Südwest, Knappschaft, Ersatzkassen (vdek) sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Betriebskrankenkassen können nur Empfehlung abgeben
In Niedersachsen versichern die Kassen ebenfalls mehrheitlich, die Kostenübernahme fortzusetzen – „bis der Gesetzgeber über eine Verlängerung der Übergangsfrist entschieden hat“. Hier sind das die AOK Niedersachsen, sämtliche Ersatzkassen, IKK classic und SVLFG, Knappschaft sowie der BKK Landesverband.
Hinsichtlich der Betriebskrankenkassen heißt es allerdings, der Landesverband könne „wegen der Eigenständigkeit der einzelnen Betriebskrankenkassen nur eine Empfehlung abgeben“. Bei BKK-Versicherten müsste demnach einzelfallbezogen nachgefragt werden. Informationen zum Stand der Dinge dürften früher oder später weitere KVen auf ihren Webseiten nachreichen. (cw)










