Hintergrund

Krebsärztin Bach: Fünf Jahre Berufsverbot ohne Schuldspruch

Seit fünf Jahren liegt die Approbation der Internistin Mechthild Bach aus Hannover auf Eis. Der Grund: Sie ist des achtfachen Totschlags angeklagt. Selbst im Falle eines Freispruchs in ein paar Jahren ist unsicher, ob Bach ihren Beruf wieder ausüben wird. Sie ist jetzt 57 Jahre alt.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:

Der Prozess gegen Bach wurde nach 23 Verhandlungstagen wegen Erkrankung eines Richters abgebrochen und muss komplett neu aufgerollt werden - für die Internistin könnte dies das Ende ihrer Karriere als approbierte Ärztin bedeuten.

Das Ruhen der Approbation begründete die zuständige Bezirksregierung 2003 damit, dass Bach "auch in Zukunft bei Ausübung ihres ärztlichen Berufs Patienten und die Allgemeinheit schädigen werde, da sie ihr ärztliches Vorgehen für richtig hält". Gegen den Bescheid hatte Bach erfolglos geklagt. In ihrem Fall greift seither der so genannte Suspensiveffekt, das heißt, die Approbation ist so lange unwirksam, bis über Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit entschieden wurde.

Heute ist der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) für die Approbationsangelegenheiten der dortigen Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte zuständig. Die Ruhensanordnung sei "Ermessenssache", so NiZzA-Sprecher Holger Steinwede "das macht ein Behördenmitarbeiter im Einzelfall nach Aktenlage." Aber wenn sich etwa Unwürdigkeit ergebe, "dann müssen wir handeln. Sobald der betroffene Arzt von uns das entsprechende Schreiben erhält, ist der Widerruf wirksam." Das bedeutet: Berufsverbot und das Verbot, den Titel zu tragen.

Alle Zeugen müssen noch einmal vor Gericht aussagen

Für Mechthild Bach dürfte sich die Entscheidung noch lange hinziehen. Weil das Gericht für den erkrankten Richter nicht für Ersatz gesorgt hat, muss nun das ganze Verfahren neu beginnen. Alle Aussagen, alle Zeugen und alle Gutachten müssen noch einmal vor Gericht gebracht werden. Im Übrigen sei "nicht absehbar, wann der Prozess fortgesetzt wird", sagt Bachs Anwalt Matthias Waldraff zur "Ärzte Zeitung", "wahrscheinlich erst im kommenden Jahr."

"Das Problem ist paradoxerweise, dass Frau Bach nicht in Haft ist, darum ist ihr Verfahren nachrangig", erklärt Luzia Tischler, Sprecherin des Landgerichtes. "Denn im Laufe von sechs Monaten müssen wir zunächst über die Angeklagten befinden, die im Gefängnis sind. Frau Bach aber ist frei." In ihrem Fall dauert die Prozedur besonders lang. Denn die Verteidigung hat offenbar das Vertrauen in das Gericht verloren. Längst hatte sich der Prozess zu einem zähen Ringen des Anwalts Bachs mit dem Gericht und dem Gutachter und Schmerzmediziner Michael Zenz aus Bochum entwickelt. Beiden wirft Waldraff Befangenheit vor.

"Eine offene und faire Befragung ist nicht möglich, deshalb werden alle Fragen an Frau Doktor Bach nur schriftlich beantwortet", so Waldraff. Das Verfahren sei "völlig legitim", so Tischler, "aber zeitraubend." Auch aus einem anderen Grund wird das neue Verfahren nicht zügiger über die Bühne gehen. Egal, ob beim neuen Verfahren wieder der alte Richter antrete oder nicht - "der Prozess wird mit einem Befangenheitsantrag beginnen", kündigt Waldraff an, "und zwar gegen Herrn Zenz."

Mechthild Bach muss sich in Geduld üben. "Um sich in der Zwischenzeit finanzieren zu können, betreibt sie eine Praxis für Präventologie in Bad Salzdetfurt", sagt Waldraff. Dass Bach wieder als zugelassene Ärztin wird arbeiten können, sei "nicht absehbar." Im nächsten Jahr wird Bach 58 Jahre alt sein. Sollte sie freigesprochen werden, fehlen ihr wertvolle Berufsjahre.

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So steht es in der Ärzteordnung

Paragraf 6 Absatz 1 Bundesärzteordnung: Das Ruhen der Approbation kann angeordnet werden, wenn gegen den Arzt wegen des Verdachts einer Straftat, aus der sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergeben kann, ein Strafverfahren eingeleitet ist.

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