Kündigung ist vor Arbeitsantritt schon möglich
ERFURT (mwo). Ärzte, die einer Arzthelferin eine Anstellung versprochen haben, können auch einen schriftlichen Vertrag noch vor dem ersten Arbeitstag kündigen. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden hat, gilt dann die für die Probezeit vereinbarte Kündigungsfrist.