Kündigungssperre für Studenten unzumutbar

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KARLSRUHE (mwo). Studenten dürfen nicht für längere Zeit an einen Mietvertrag gebunden werden. Mit einem Urteil verwarf der Bundesgerichtshof eine zweijährige Kündigungssperre als unwirksam.

Dies komme einer unzulässigen Verlängerung der Kündigungsfrist oder auch einem Zeitmietvertrag gleich.Ein solcher Zeitmietvertrag sei nur zulässig, wenn dies im Interesse auch des Mieters liege. Dies sei aber gerade bei Studenten nicht der Fall, weil sie häufig ihren Studienort wechseln.

Az.: VIII ZR 307/08

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