Urteil

LSG akzeptiert HIV als Berufskrankheit

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Sind Arbeitnehmer einem besonders hohen Infektionsrisiko mit HIV ausgesetzt, kann bei einer Ansteckung eine Berufskrankheit vorliegen, urteilte das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München. Es erkannte damit die HIV-Infektion einer ehemaligen Kinderkrankenschwester als Berufskrankheit an.

Die Frau hatte im Sommer 1982 mehrere Wochen als Praktikantin in einer Klinik gearbeitet. Dabei verletzte sie sich mehrfach an Kanülen und Skalpellen. Kurz darauf musste sie wegen grippeähnlicher Symptome für zwei Wochen das Bett hüten.

Fünf Jahre später, die Frau arbeitete jetzt als Kinderkrankenschwester, wurde bei einer Laboruntersuchung eine HIV-Infektion festgestellt. Ihren Beruf konnte sie nun nicht mehr ausüben.

Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Berufskrankheit ab; offenbar habe sich die Frau in ihrem Privatleben angesteckt. Doch das LSG hielt dies für wenig wahrscheinlich.

Die Klägerin sei während ihres Praktikums einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt gewesen. 1982 habe es auch noch keine angemessenen Verhaltensregeln für Nadelstichverletzungen in einer Klinik gegeben.

Die grippeähnlichen Symptome nach der Verletzung im Krankenhaus wiesen ebenfalls auf eine HIV-Infektion hin. Schließlich zähle die Klägerin auch nicht zu den typischen HIV-Risikogruppen. Damit müsse von einer Berufskrankheit ausgegangen werden, urteilte das LSG. (fl/mwo)

Bayerisches Landessozialgericht, Az.: L 3 U 262/12

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

EU-Pharma Agenda: Impulse für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

Arzneimittelversorgung in Deutschland und der EU: Status und Ausblick

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Morbus Crohn und Colitis ulcerosa

Chronisch entzündliche Darmerkrankung noch vor Ausbruch identifizieren

Lesetipps
Dass es in der Medizin zwischen Männern und Frauen relevante Unterschiede gibt, ist schon länger bekannt. Dennoch werden immer noch insbesondere Frauen häufig schlecht versorgt, weil beispielsweise beim Herzinfarkt frauentypische Symptome nicht richtig gedeutet werden.

© zagandesign / stock.adobe.com

Stärkere Verankerung im Studium

Gendermedizin: Vorbehalte in der Ärzteschaft gibt es immer noch

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Ein Kind kratzt sich an der atopischen Haut in der Ellenbogenkuhle.

© Marina Terechowa / stock.adobe.com

Drei-Stufen-Schema

Atopische Dermatitis bei Kindern: Wie eine effektive Therapie aussieht