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Gegen Tests in Testzentren

Laborärzte: Corona-Diagnostik ist Sache der Ärzte

Der Berufsverband Deutscher Laborärzte bringt sich in der Diskussion um das neue Infektionsschutzgesetz in Stellung. Eine weitere Finanzierung der gewerblichen Testzentren lehnen die Laborärzte ab.

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Testzentrum in Frankfurt: Die Zuverlässigkeit der SARS-CoV-2-Antigentests ist nach wie vor begrenzt. Darauf weist der Berufsverband Deutscher Laborärzte hin.

Testzentrum in Frankfurt: Die Zuverlässigkeit der SARS-CoV-2-Antigentests ist nach wie vor begrenzt. Darauf weist der Berufsverband Deutscher Laborärzte hin.

© Andreas Arnold / dpa

Berlin. In der Debatte um die Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes bis zum 23. September hat der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) die Forderung bekräftigt, dass der Bund den Schnelltest-Einsatz in gewerblichen Testzentren nicht länger finanziert.

„Im Vergleich zu den Selbsttests gibt es keinen wissenschaftlich erwiesenen Mehrnutzen der Testzentren-Tests“, wird der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski in einer Verbandsmitteilung zur Zukunft der Bürgertests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 zitiert. „Die Bürgertests sind, wie auch die aktuelle Cochrane Review gezeigt hat, weder geeignet, eine akute Infektion sicher nachzuweisen, noch die Infektion bei asymptomatischen Personen zuverlässig auszuschließen.“

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Da die Coronavirus-Schnelltests ab Mai 2025 ohnehin in die höchste Risikoklasse D der EU-Verordnung über In-vitro-Diagnostika eingestuft würden, tritt der BDL dafür ein, in Deutschland bereits jetzt schrittweise diese strengeren EU-Regeln für Antigen-Schnelltests anzuwenden. Eigentlich dürften sie bereits seit dem 26. Mai 2022 nicht mehr von medizinischen Laien eingesetzt werden, heißt es weiter in der BDL-Mitteilung. Die EU habe aber den Übergangszeitraum um drei Jahre verlängert.

Die Feststellung einer Coronavirus-Erkrankung solle nur noch durch Ärztinnen und Ärzte erfolgen, wie dies im Infektionsschutzgesetz für fast alle anderen Erreger vorgeschrieben sei, so eine weitere Forderung Bobrowskis. Die von den Koalitionsfraktionen für ein neues Infektionsschutzgesetz geforderte Erfassung auch aller negativen PCR-Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 begrüßt der BDL dagegen. (ger)

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