PKV

Längere Kündigungsfrist nach Beitragserhöhung

Veröffentlicht:

KÖLN. Privat Krankenversicherte können künftig nach einer Beitragserhöhung ihres Versicherers etwas länger überlegen, ob sie kündigen wollen oder nicht. Die Frist hat sich sowohl für Neu- als auch für Bestandskunden von einem Monat auf zwei Monate verlängert.

Die Verbesserung der Kundenposition ist Teil der vom Bundestag für die PKV beschlossenen Änderungen am Versicherungsvertragsgesetz. Der Gesetzentwurf geht Anfang März noch in den Bundesrat. Da es im Bundestag aber eine breite Mehrheit gab - nur die Grünen haben sich enthalten - ist mit einem Scheitern nicht zu rechnen.

Wenn sich der Versicherte nach einer Beitragserhöhung für den Anbieterwechsel entscheidet, muss er nach dem Entwurf dem bisherigen PKV-Unternehmen innerhalb von zwei Monaten den Nachweis vorlegen, dass er eine Anschlussversicherung abgeschlossen hat.

Der auf die PKV spezialisierte Versicherungsmakler Sven Hennig begrüßt die geplante Änderung. Die neue Kündigungsfrist nehme etwas zeitlichen Druck vom Kunden und gebe ihm die Chance, Auswahlfehler aus der Vergangenheit nicht zu wiederholen. (iss)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kräftige Anhebung

Der PKV-Standardtarif wird deutlich teurer

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Keine Hürden mehr: Websites sollen künftig so problemlos wie möglich zu erfassen und zu bedienen sein.

© VZ_Art / Stock.adobe.com

Neues Teilhabegesetz geht an den Start

So wird Ihre Praxis-Homepage barrierefrei