Land muss für missglückte Op entschädigen

Veröffentlicht:

KÖLN (juk). Für Behandlungsfehler von Ärzten müssen unter Umständen auch die Bundesländer einstehen. Das Landesozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Patienten, die vor einer Op bewusst nicht aufgeklärt wurden, Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) haben können.

Diese wird von der öffentlichen Hand bezahlt. Anlass für das Urteil war eine missglückte Schönheits-Op bei einer Patientin. Sie hatte offenbar zivilrechtlich gegen den Arzt keine Schadenersatzforderungen geltend machen können und verlangte deshalb Zahlungen nach dem OEG. Das Land Nordrhein-Westfalen lehnte mit der Begründung ab, dass das OEG einen vorsätzlichen rechtswidrigen Angriff auf das Opfer voraussetze.

Diese Bedingung sah das LSG als erfüllt an. Der Arzt habe die Patientin bewusst nicht über die Risiken der Op aufgeklärt, da er befürchtete, dass sie diese sonst nicht vornehmen lassen würde. Damit liege eine bewusste Körperverletzung seitens des Arztes vor.

Az.: L 10 VG 6/07

Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie Hausärzte Fortbildung jetzt „feiern“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

MB-Hauptversammlung

Johna: Klinikreform ist ein Großversuch ohne Folgeabschätzung

Vor dem Ärztetag in Mainz

Landesärztekammer-Präsident Matheis: „Es wird am Sachverstand vorbei regiert!“

Lesetipps
Mensch tippt auf Tastatur.

© Mikhail Tolstoy / stock.adobe.com

Liste veröffentlicht

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind

Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen