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Ärztin wollte Schmerzensgeld

Landgericht Hamburg weist erneut Klage gegen BioNTech wegen Corona-Impfschäden ab

In Hamburg hat eine Ärztin den Corona-Impfstoff-Hersteller BioNTech verklagt. Sie ist davon überzeugt, dass sie aufgrund der Impfung gesundheitliche Beschwerden hat. Nun hat das Gericht entschieden.

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Richter Jan Sturm vor der Verkündung des Urteils im Prozess gegen den Impfstoffhersteller BioNTech wegen Impfschäden. Eine Ärztin hatte geklagt und 150.000 Euro Schmerzensgeld verlangt.

Richter Jan Sturm vor der Verkündung des Urteils im Prozess gegen den Impfstoffhersteller BioNTech wegen Impfschäden. Eine Ärztin hatte geklagt und 150.000 Euro Schmerzensgeld verlangt.

© Marcus Brandt/dpa

Hamburg. Das Landgericht Hamburg hat erneut eine Klage gegen den Corona-Impfstoffhersteller BioNTech wegen möglicher Impfschäden abgewiesen. Die Klägerin habe nicht genügend ärztliche Unterlagen vorgelegt, um zu zeigen, dass der Wirkstoff geeignet ist, um diese Impfschäden auszulösen, sagte der Richter der Zivilkammer zur Urteilsverkündung.

Die Entscheidung ist nicht die erste in einem Hamburger Verfahren gegen BioNTech. Im März war in der Hansestadt bereits eine ähnliche Klage gegen den Impfmittelhersteller abgewiesen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Medizinerin hat einen Monat Zeit, um zu überlegen, ob sie Berufung gegen das Urteil einlegen möchte. Bundesweit sind dem Richter zufolge bereits rund 100 ähnliche Fälle verhandelt worden.

Die Hamburger Medizinerin hatte BioNTech wegen möglicher Impfschäden nach drei Impfungen verklagt, weil sie eigenen Angaben zufolge seit und infolge der Impfung an Beschwerden wie Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten sowie Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen leidet. Sie hatte ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro gefordert. (dpa)

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Kommentare
Claudia Ruppert 03.12.202409:55 Uhr

Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei verschiedene paar Schuhe. Ich bin selbst betroffen und klage auch gegen BioNTech. Solange aber nicht zweifelsfrei die Kausalität bewiesen ist, bleibt BioNTech nicht angreifbar. Trotzdem würde ich jedem/jeder Betroffenen dazu raten, den Klageweg zu beschreiten, auch um das mediale Echo aufrecht zu erhalten. Dass die Pharmakovigilanzdaten nicht im Entferntesten mit der Realität der UAW - und speziell in Fällen mit mRNA-Impfstoffen - übereinstimmen, liegt bei der Melderate, die geschätzt bei unter 1 % liegt, auf der Hand. Beim Lesen der Klageschrift (Kanzlei Caesar-Preller) erschließen sich haarsträubende Informationen und man beschließt, sich nicht mehr mit einem mRNA-Impfstoff impfen zu lassen. Ich kenne mittlerweile allein in meinem beruflichen und privaten Umfeld mehr als 10, ebenfalls mit Comirnaty geimpfte und anschließend an einem papulösen Exanthem mit Pruritus und anderen Begleitsymptomen erkrankte, Personen. Prädilektionsstellen sind dabei immer der Hinterkopf und häufig Extremitäten, aber auch wechselnd andere Bereiche. Nachdem sich auch Dermatologen, selbst an Uni-Kliniken, schwer tun mit einer Diagnose, nenne ich es informell "Kutanes Post-Vac-Syndrom". Die Fehldiagnosen Psoriasis o. Dermatitis herp. Duhring sind nicht hilfreich. Im privat in Auftrag gegebenen Laborbefund sind folgende Parameter pathologisch: Sämtliche Interleukine (u.a. das 60-fache des ULN von IL-1ß), ANA (1:320), TH1, TH1/TH2-Ratio, TNF-alpha, Histamin, CEA, GPCR: Beta2-adren. Rez.AAK, M3-muskar. AChR.AAK.
Es würde längst Zeit für ein nationales Register und einen öffentlichen Aufruf, sich hier einzutragen. Und wünschenswert wäre auch eine Kostenübernahme von wirksamen Therapien, wie die Plasmapherese, die mich zumindest für drei Monate - vorübergehend - völlig beschwerdefrei gestellt hat.
Eine erneute Plasmapherese würde 2.600 € kosten. Mein Hausarzt meinte, andere Pat. wären danach für 6 Monate symptomfrei gewesen...
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