Langzeitkranker muss Resturlaub zeitig beanspruchen

Ansprüche auf freie Tage oder Geld verfallen, so das Bundesarbeitsgericht.

Veröffentlicht:

ERFURT (mwo). Nach langer Krankheit müssen sich Arbeitnehmer zügig um aufgelaufene Urlaubsansprüche kümmern. Andernfalls drohen die Ansprüche auf freie Tage oder Ersatzweise auf finanzielle Abgeltung zu verfallen, wie aus zwei Urteilen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt hervorgeht.

Im ersten Fall war ein Busfahrer von Januar 2005 bis Juni 2008 krank und ging danach wieder zur Arbeit. Im restlichen Jahr 2008 nahm er 30 Tage Urlaub für 2008. Erst 2009 machte er weitere 90 Urlaubstage für die Jahre 2005 bis 2007 geltend.

Doch das war zu spät, urteilte das BAG: Wird ein Arbeitnehmer so rechtzeitig gesund, dass er den während seiner Krankheit aufgelaufenen Urlaub noch nehmen könnte, verfällt dieser Anspruch mit dem aktuellen Urlaubsanspruch des laufenden Jahres.

Das war hier das Jahresende 2008. Dabei ließ das BAG offen, ob und in welchem Umfang kranke Arbeitnehmer Urlaubsansprüche über mehrere Jahre ansammeln können. Hilfsweise sollten sie daher auch eine finanzielle Abgeltung verlangen.

Im zweiten Fall war eine Krankenschwester ab Oktober 2006 dauerhaft krank. Ihr wurde eine Erwerbsminderungsrente bewilligt. Daher endete ihr Arbeitsverhältnis Ende März 2008. Im Februar 2009 beantragte sie eine finanzielle Abgeltung ihres nicht genommenen Urlaubs.

Auch dies war zu spät: Zwar hätte hier der Urlaub noch bis Ende März 2009 übertragen werden können. Doch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses gehe der Anspruch automatisch in eine reine Geldforderung über, so das BAG. Für diese gelten die tariflichen Ausschlussfristen, hier eine Frist von sechs Monaten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder.

Az.: 9 AZR 425/10 und 9 AZR 352/10

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Innovation in Studienendpunkten – Studienendpunkte für Innovationen

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda

Influencer-Marketing für Nahrungsergänzungsmittel

foodwatch beklagt „wilden Westen der Gesundheitswerbung“

EU-Pharma Agenda – Impulse für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

Impulse für die Arzneimittelversorgung aus Patientenperspektive

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neues Teilhabegesetz geht an den Start

So wird Ihre Praxis-Homepage barrierefrei

Lesetipps
Junger Mann mit Schmerzen im unteren Rückenbereich.

© anut21ng Stock / stock.adobe.com

Chronisches Kreuzweh

Studie: Rauchen lässt den Rücken schmerzen

Lungenkrebs so früh wie möglich erkennen und damit die Heilungschancen erhöhen helfen soll das neue Früherkennungsprogramm, das der G-BA beschlossen hat.

© Sascha Steinach / ZB / picture alliance

Beschluss des G-BA

Lungenkrebs-Screening wird Kassenleistung

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung