Krankenhaus

Lauterbach plant Wegfall der Nachtdienste zur Entlastung der Pflegekräfte

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will einen effizienteren Einsatz des Pflegepersonals in Kliniken fördern.

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant eine Reform zur Entlastung der Pflegekräfte in Kliniken.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant eine Reform zur Entlastung der Pflegekräfte in Kliniken.

© Michael Kappeler / dpa

Berlin/München. Angesichts steigender Corona-Zahlen und Personalnot in Krankenhäusern plant Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine Reform zur Entlastung. Dies sei die größte Krankenhausreform der vergangenen 20 Jahre, sagte er am Dienstag im ZDF-„Morgenmagazin“. Ziel dabei sei es, alle dafür geeigneten Behandlungen als Tagesbehandlung durchführen zu können. So würden Nachtdienste wegfallen und Pflegekräfte entlastet, betonte er. „Wir haben ja nicht zu wenig Pflegekräfte gemessen an der Bevölkerung, wir setzen sie sehr wenig effizient ein.“

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Vor dem Hintergrund der gestiegenen Corona-Infektionszahlen sprach sich der Minister erneut für die Rückkehr der Maskenpflicht in Innenräumen aus. „Wir haben jetzt schon hohe Fallzahlen.“ Im späten Herbst und Winter würde dies zu großen Problemen führen. „Ich hoffe, dass sich die Länder verantwortlich zeigen“, so der Minister.

Holetschek: Fragen bei Umsetzung der Tagespauschalen offen

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek nannte Überlegungen, stationär erbrachte Behandlungen „grundsätzlich“ auch als Tagesbehandlungen zu ermöglichen, vom Ansatz her richtig. Beschäftigte in Kliniken könnten dadurch entlastet und möglichen tagesklinischen Angeboten stärker zum Durchbruch verholfen werden, sagte der CSU-Politiker am Dienstag.

Allerdings bleibe die genaue Definition des Begriffs Tagesbehandlung „im Dunkeln“. Gerade nach weniger schweren Eingriffen sei oft noch eine Überwachung des Patienten in der Klinik „über einen gewissen Zeitraum medizinisch geboten“, so Holetschek. Bei Eingriffen, die eine Entlassung noch am gleichen Tag erlaubten, stelle sich wiederum die Frage, wie diese sich von ambulanten Behandlungen abgrenzen ließen. (dpa/hom)

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