Lehman-Anleger scheitern vor Bundesgerichtshof

KARLSRUHE (mwo/eb). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Schadenersatzklagen von Anlegern in Papiere der 2008 pleitegegangenen Lehman-Bank abgewiesen. Zumindest Ende 2006 konnte die beratende Sparkasse von der drohenden Insolvenz noch nichts wissen, begründete der BGH die verkündeten Urteile.

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In den entschiedenen Fällen hatten eine Kundin und ein Kunde der Hamburger Sparkasse im Dezember 2006 auf Empfehlung des Instituts jeweils 10.000 Euro in Anleihen der niederländischen Lehman-Tochter investiert.

Die Gewinne sollten von der Entwicklung verschiedener Aktien-Werte abhängen; die US-amerikanische Lehman-Muttergesellschaft garantierte aber eine Rückzahlung mindestens der investierten 10.000 Euro.

Schadenersatz von der Sparkasse gefordert

Mit der Lehman-Insolvenz 2008 wurden die Anlagepapiere nahezu wertlos. Mit ihren Klagen verlangen die Anleger Schadenersatz von der Sparkasse. Sie habe nicht ausreichend über mögliche Risiken informiert.

Der BGH wies die Klagen nun ab. Die Möglichkeit einer Pleite von Lehman sei zumindest Ende 2006 für die Sparkasse noch nicht erkennbar gewesen. Selbst die Kläger hätten dies nicht behauptet.

Enttäuschte Verbraucherschützer

Generell habe die Sparkasse aber darüber informiert, dass bei einer Lehman-Insolvenz das Geld verloren sei. Beiden Anlegern sei auch deutlich gewesen, dass ein über den 10.000 Euro liegender Aufpreis als Provision für die Tätigkeit der Sparkasse diene.

Deutsche Verbraucherschützer äußerten sich enttäuscht über die BGH-Entscheidung. "Diese Urteile sind ein Schlag ins Gesicht der Lehman-Geschädigten," kritisierte beispielsweise Manfred Westphal, Leiter des Fachbereichs Finanzdienstleistungen beim Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Az.: XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10

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