Reinigungskräfte

Lohndumping bei Rhön?

Die Rhön-Klinikum AG sieht sich zu Unrecht wegen Lohndrückerei an den Pranger gestellt. Reinigungskräfte sollen unbezahlte Mehrarbeit in Häusern des Konzerns geleistet haben. Das soll allerdings auch in kommunalen Kliniken der Fall sein.

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NEU-ISENBURG. In einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung", der bundesweit von anderen Medien aufgegriffen wurde, wird Beteiligungsgesellschaften der Rhön-Klinikum AG vorgeworfen, die Beschäftigten von 2007 bis 2011 zu unbezahlten Überstunden gezwungen zu haben. Damit sollen die Unternehmen den Branchenmindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk ausgehebelt haben.

Seit Jahren laufende Ermittlungen des Zolls hatten unter anderem zur Folge, dass der Geschäftsführer mehrerer Reinigungsunternehmen, ein Ex-Rhön-Vorstand, im März dieses Jahres verhaftet wurde. Ein Hauptverfahren wurde bisher nicht gegen ihn eröffnet.

Nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" fordert außerdem die Deutsche Rentenversicherung Sozialversicherungsbeiträge in zweistelliger Millionenhöhe nach.

Rhön kann Berichterstattung nicht verstehen

Die Ermittlungen des Zolls und die Auseinandersetzung mit der Rentenversicherung sind keine neuen Entwicklungen. Warum das Thema gerade jetzt hochkocht, kann sich Achim Struchholz, Konzernbereichsleiter Unternehmenskommunikation bei Rhön, nicht erklären.

Er macht geltend, dass die Rhön-Klinikum AG, anders als andere Unternehmen, die Reinigungsarbeiten nicht zu 100 Prozent an Externe vergeben habe, sondern an ihre Beteiligungsgesellschaften. Damit trage die AG "eigentlich noch mehr Verantwortung" für die Einhaltung von Branchenstandards.

Dass die AG mittels dieser Konstruktion Umsatzsteuer spare - die bei Vergabe der Reinigungsarbeiten an Fremdunternehmen fällig wäre -, sei völlig legal.

Ein Beispiel aus Köln

Konflikte um den Mindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk sind auch aus Krankenhäusern kommunaler Träger bekannt geworden. So protestierten im November Beschäftigte und Mitglieder der Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt in Köln gegen die Arbeitsbedingungen bei dem Reinigungsdienstleister Klüh Clinic Service.

Die bezahlte Arbeitszeit für die Reinigung von Kliniken der Stadt Köln eGmbH sei gekürzt worden, zudem müssten die Mitarbeiter zusätzliche Aufgaben übernehmen.

Diese "faktische Lohnkürzung" sei vom Arbeitgeber Klüh damit begründet worden, dass die Stadt es abgelehnt habe, die durch Tarifsteigerungen entstehenden Mehrkosten zu bezahlen, berichtete die "Kölnische Rundschau".

Die Klinik-Geschäftsführung habe erklärt, der Auftragnehmer habe sich an die vertraglichen und gesetzlichen Vereinbarungen zu halten, auch wenn er die Arbeitszeiten für die Reinigung von Flächen verkürzt habe. (pei)

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