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Lufthansa darf Bonusmeilen nicht kurzfristig abwerten

KÖLN (mwo). Die Lufthansa muss Änderungen ihres Bonusprogramms "Miles & More" vier Monate vorher ankündigen. Dies erfordere das Vertrauen, das Vielflieger in den Wert ihrer gesammelten "Bonusmeilen" setzen, heißt es in einem aktuellen Urteil des Landgerichts Köln.

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Die Lufthansa hatte ihren Prämienkatalog zum 3. Januar 2011 geändert und dabei insbesondere die Meilen-Preise für Interkontinentalflüge in der Business- und First Class angehoben.

Generell sind solche Änderungen zulässig, urteilte das Landgericht. Die Lufthansa habe nie feste Rabatte versprochen.

Allerdings sei die Ankündigungsfrist von nur einem Monat für die Kunden zu kurz gewesen, um insbesondere Interkontinentalflüge noch zu alten Konditionen zu buchen.

Az.: 32 O 317/11

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