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Machen sich Ärzte als Anwender strafbar?

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ESSEN. Beim Ausgeben der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wurde der Datenschutz verletzt. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues Gutachten der Freien Ärzteschaft.

Das Problem: Jeder könne ein falsches Foto einsenden, auch die Unterschrift werde nicht geprüft. Ärzte, die die eGK anwenden, würden die Schweigepflicht brechen und Gefahr laufen, sich strafbar zu machen, so der Verband.

Der GKV-Spitzenverband weist die Vorwürfe zurück. Im Sozialgesetzbuch V Paragraf 291 ist festgelegt, das die eGK neben der Unterschrift ein Lichtbild des Versicherten enthält.

Allerdings beinhalte das Gesetz keine Identitätsfeststellung des Versicherten, sagt eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes auf Anfrage der "Ärzte Zeitung". Die Ausgabe sei daher rechtskonform erfolgt. (mh)

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