Mann darf an erster Stelle genannt werden

Veröffentlicht:

COTTBUS (dpa). Die bei gemeinsamen Steuerbescheiden von Eheleuten vorgeschriebene Nennung des Ehemannes an erster Stelle verletzt nicht die Gleichberechtigung der Geschlechter und ist deshalb nicht verfassungswidrig.

Dies entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Das gelte auch dann, wenn die Ehefrau das gesamte oder den größeren Teil des Einkommens aufbringe.

Az.: 3 K 1147/06 B

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Antwort der Landesregierung Baden-Württemberg

Notfallpraxen-Schließung erneut Thema im Landtag Baden-Württemberg

Hotline, Website und Schulungen geplant

Lauterbach kündigt Gesetz zur Suizidprävention an

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Liste veröffentlicht

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind

Lesetipps