Arzneimittelpreise

Maryland will Bezahlgrenze einführen

Erstmals bereitet ein US-Bundesstaat Kostenkontrollen für Arzneimittel vor. Die Industrie hält das für verfassungswidrig.

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ANNAPOLIS. Steigende Arzneimittelpreise sind auch im liberalen US-Markt seit geraumer Zeit ein Thema. Im Sommer vorigen Jahres hatte selbst Präsident Trump scharfe Töne gegenüber Unternehmen angeschlagen, die Preiserhöhungen planten. Im Oktober wartete dann Gesundheitsminister Alex Azar mit einer neuen Vorschrift zur Preistransparenz auf. Demnach müssen Pharmaunternehmen in TV-Werbespots auch den Listenpreis eines Medikaments nennen, sofern dessen monatliche Bezugskosten mehr als 35 Dollar betragen.

Einen weitaus radikaleren Schritt zur Ausgabenkontrolle geht jetzt der Bundesstaat Maryland. Wie das „Wallstreet Journal“ berichtet, befindet sich ein neues Landesgesetz kurz vor Inkrafttreten, das es der öffentlichen Hand erlaubt, ihren Anteil an den Arztneimittelausgaben für Medicaid-Versicherte und Staatsbedienstete zu begrenzen.

Maryland, heißt es, wäre damit der erste Bundesstaat, der ein Expertengremium zur Überprüfung hochpreisiger Arzneimittel einrichtet. Weitere Bundesstaaten wie Nevada, Maine oder Massachusetts zeigten sich von der Gesetzesinitiative ermutigt und würden bereits über ähnliche Instrumente nachdenken.

Governeur muss noch zustimmen

Dem Bericht zufolge muss das neue Gesetz nur noch von Gouverneur Larry Hogan (Republikaner) unterzeichnet werden. Vorgesehen sei ein fünfköpfiger Ausschuss, der Produkte benennt, für die eine Bezahlgrenze einzuführen wäre. Entsprechende Empfehlungen soll das Gremium – voraussichtlich erstmals 2022 – an die Legislative richten.

In Frage kämen Arzneimittel, die nach Liste wenigstens 30.000 Dollar pro Jahr oder pro abgeschlossener Behandlung kosten; 2018 seien 25 Arzneimittel dieser Kategorie neu in den US-Markt gekommen. Auch für Originalpräparate, die binnen eines Jahres um 3000 Dollar oder mehr verteuert wurden, sowie für Generika, die um mindestens 200 Prozent verteuert wurden, soll die Kostenübernahme eingeschränkt werden.

Befürworter sind optimistisch, dass das Konzept gerichtsfest sei. Laut „Wallstreet Journal“ war eine vor zwei Jahren gestartete Initiative Marylands, mit der Preisabsprachen unter Generikaherstellern verhindert werden sollten, von dem Branchenverband AAM (Association for Accessible Medicines) rechtlich zu Fall gebracht worden.

Aktuell halte die AAM jedoch die Füße still, da nach Angaben eines Verbandsjustiziars das jetzige Regelungsvorhaben nicht über die öffentliche Zuständigkeit hinausgehe und außerdem die meisten Generika nicht betroffen seien.

Einspruch kommt diesmal vom US-Verband der forschenden Pharmahersteller, PhRMA: Preiskontrollen seien verfassungswidrig. Patienten würden zu Versuchskaninchen einer Gesetzgebung, die Lieferausfälle provoziere und den Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten einschränke. (cw)

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