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Corona-Atteste

Maskenverweigerer verurteilt – Gericht erkennt Arztattest nicht an

Ein Maskenverweigerer ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht wertete das Attest einer Ärztin als unrichtiges Gesundheitszeugnis.

Veröffentlicht:

Duderstadt/Hannover. Ein 40-jähriger Mann aus Thüringen hat jetzt wegen eines von einer Duderstädter Ärztin ausgestellten Attests zur Befreiung von der Maskenpflicht Ärger mit der Justiz bekommen. Das Amtsgericht Hannover verurteilte den in der Coronaleugner-Bewegung aktiven Mann zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Das Gericht habe den 40-Jährigen des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse für schuldig befunden, teilte ein Sprecher mit. Aus Bewährungsauflage müsse er 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte hätten dagegen Berufung eingelegt. (PID)

Amtsgericht Hannover, Az.: 213 Cs2172 und Js 33301/21 (350/21)

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Kommentare
Dr. Gunthram Heidbreder 07.01.202218:49 Uhr

Welche Schritte hat die ÄK Thüringen gegen die Ärztin eingeleitet, die ein unrichtiges Gesundheitszeugnis ausgestellt hat? Hat die KV Thüringen geprüft, ob sie als Vertragsärztin noch tragbar ist?

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