Medikament darf nicht den Zusatz "akut" tragen

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (eb). Ein Arzneimittel darf nicht einfach mit dem Namenszusatz "akut" versehen werden, so das Landgericht (LG) München. Das Gericht untersagte einem Pharmakonzern, ein Arzneimittel gegen Sodbrennen mit eben jenem Namenszusatz zu versehen, weil das Medikament erst einen Tag nach der Einnahme und damit nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung wirke (Az.: 7 O 17092/09). Schnell sei eine Wirkung innerhalb einer Stunde. Damit folgte das Gericht der Argumentation des klagenden Wettbewerbsverbands.

Mehr zum Thema

Landesarbeitsgericht Rostock

Urteil: Kündigung nach häufigen Kurzerkrankungen

Abrechnungsbetrug

AOK Hessen: Meiste Betrugsversuche bei Pflege

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Altersbedingter Hörverlust: Ursache ist eine Degeneration der Cochlea. Verstärkt wird der Prozess vermutlich durch Entzündungen und mikrovaskuläre Veränderungen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Niedrigdosierte Gabe

ASS hilft nicht gegen Hörverlust im Alter