Bundesarbeitsgericht
Medizinischer Dienst darf AU auch der eigenen Mitarbeiter prüfen
Prüft eine MD-Mitarbeiterin die Arbeitsunfähigkeit eines Kollegen, bekommt der Arbeitgeber Zugang zu dessen Gesundheitsdaten. In engem Rahmen sei das zulässig, so jetzt das Bundesarbeitsgericht.