Freiheitsrechte

Medizinrechtlerin will gegen Corona-Verordnung klagen

Der Shutdown eines ganzen Landes als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie ist völlig unverhältnismäßig, meint die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner. Sie kündigt eine Klage an.

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Heidelberg. Der Heidelberger Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner gehen die Einschränkungen verfassungsmäßiger Rechte unter dem Eindruck der Corona-Pandemie entschieden zu weit. Deshalb will sie beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen Eilantrag auf Überprüfung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg einreichen.

Sie handele nicht im Auftrag eines Mandanten, sondern – „nach mehreren schlaflosen Nächten“ – auf Eigeninitiative, so Bahner zur„Ärzte Zeitung“.

Beate Bahner ist Fachanwältin für Medizinrecht in Heidelberg.

Beate Bahner ist Fachanwältin für Medizinrecht in Heidelberg.

© privat

Ihrer Auffassung nach sind sowohl die jüngst erfolgte Änderung des Infektionsschutzgesetzes als auch die darauf gründenden Corona-Regelungen der Länder „eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten“. Sämtliche Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer seien im Endeffekt unverhältnismäßig.

„Ich meine das ernst“

„Denn die vorliegenden Zahlen zeigen, dass die Corona-Infektion bei mehr als 95 Prozent der Bevölkerung harmlos verläuft oder vermutlich sogar bereits verlaufen ist und somit keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.“ Auch die Todeszahlen zeigten bislang, dass das neue Corona-Virus mit einem Grippevirus zu vergleichen sei. „Es versterben – selbst nach den aktuellen Zahlen des RKI – offensichtlich nur 0,2 Prozent derjenigen Patienten, bei denen das Virus durch Test nachgewiesen wurde.“

Von daher seien „Ausgangs- und Kontaktverbote für 83 Millionen Menschen und die Lahmlegung nahezu der gesamten Wirtschaft über viele Wochen“ nicht zu rechtfertigen.

Die eigentlichen Risikogruppen wie alte Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen machten nur einen kleinen Teil Bevölkerung aus. Der ließe sich aber durch Hygiene- und Abstandsmaßnahmen gezielt schützen, argumentiert Bahner. Ein ganzes Land lahm zu legen, sei dazu nicht nötig. „Ich meine das ernst“, bekräftigt Bahner ihre Klageabsicht. „Ich bin wirklich entsetzt und will mir nicht vorwerfen müssen, den Rechtsstaat nicht mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigt zu haben.“ (cw)

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