Mehr Geld für die betriebliche Altersvorsorge

Seit 1. Juli gelten neue Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung für Medizinische Fachangestellte. Praxischefs müssen jetzt zehn Euro im Monat mehr für eine Betriebsrente zusteuern. Steuern und Sozialabgaben fallen darauf nicht an.

Von Anja Krüger Veröffentlicht:
MFA können jetzt besser vorsorgen - mit Hilfe des Chefs.

MFA können jetzt besser vorsorgen - mit Hilfe des Chefs.

© Keudel / fotolia.com

KÖLN. Medizinische Fachangestellte (MFA) mit Tarifbindung haben ab heute einen Anspruch darauf, dass Ärzte ihnen zehn Euro im Monat mehr für die Altersvorsorge zuschießen. Am 1. Juli tritt der neue Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung für Praxismitarbeiterinnen in Kraft.

Tarifgebundene Niedergelassene müssen Beschäftigten mit mindestens 18 Wochenstunden Arbeitszeit und Auszubildenden nach der Probezeit jetzt 30 Euro im Monat (statt bisher 20 Euro) für den Aufbau einer zusätzlichen Rente zahlen, arbeiten die Beschäftigten weniger als 18 Stunden in der Woche, sind es 20 Euro (bisher 10 Euro).

Diese Erhöhung war bereits im Januar zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe (VmF) und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen (AAA) vereinbart worden.

"Rund 60 Prozent der Praxen sind tarifgebunden", sagt VmF-Sprecherin Heike Roesch. Das ist der Fall, wenn der Arzt Mitglied der AAA und die Beschäftigte Mitglied im VmF ist. Tarifbindung besteht auch, wenn der Arbeitsvertrag wie bei den Musterverträgen der Bundesärztekammer und des VmF einen entsprechenden Passus enthält.

Beschäftigte haben seit 2002 einen Rechtsanspruch darauf, dass Arbeitgeber einen Teil des Bruttogehalts in einen Betriebsrenten-Vertrag für sie stecken. Für die Beiträge müssen beide Seiten keine Sozialabgaben entrichten, sie müssen auch nicht versteuert werden.

Obwohl Arbeitgeber Geld sparen, wenn Beschäftigte eine Betriebsrente abschließen, sieht der Gesetzgeber eine finanzielle Beteiligung der Praxischefs nicht vor. Dennoch haben 2008 AAA und VmF einen Tarifvertrag für die betriebliche Altersversorgung von Praxisbeschäftigten abgeschlossen, der einen Zuschuss der Ärzte zur Betriebsrente vorsieht.

Sie haben außerdem gemeinsam mit der "GesundheitsRente" ein spezielles Angebot initiiert, für das die Deutsche Ärzteversicherung den Zuschlag bekommen hat.

Nach Angaben des Versicherers haben Ärzte in den vergangenen Jahren für knapp 22.000 Beschäftigte Rentenverträge abgeschlossen. Praxisinhaber sind durch den Tarifvertrag nicht an die "GesundheitsRente" gebunden. Sie können auch bei anderen Anbietern eine Betriebsrente für ihre Mitarbeiterinnen abschließen.

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