Vorsteuerabzug

Mehr Geld mit Döner-Imbiss im Ärztehaus?

Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden: BFH konkretisiert vorteilhafte Ausnahmen vom "Flächenschlüssel".

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Umsatzsteuerpflichtige Praxen in einem teils geschäftlich und teils privat genutzten Gebäude können die Vorsteuer für Bauleistungen in Ausnahmefällen doch nach dem für sie günstigeren "Umsatzschlüssel" aufteilen. Das geht aus einem aktuell veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München hervor.

Nach deutschem Recht gilt seit Anfang 2004 vorrangig der Flächenschlüssel. Der Umsatzschlüssel, also die Aufteilung nach den erlösten oder erlösbaren Umsätzen, ist nur in Ausnahmefällen anzuwenden, wenn es keine andere Aufteilungsmöglichkeit gibt.

Wie nun der BFH entschied, ist diese Voraussetzung auch erfüllt, wenn die gewerblichen Räume deutlich aufwendiger gebaut sind - etwa wenn sie höher sind oder wenn sie dickere Wände oder eine baulich aufwendigere Innenausstattung haben.

Im Streitfall wurden die Erdgeschossräume an einen Coffeeshop, einen Kiosk und einen Döner-Imbiss vermietet. Der Bauherr und Vermieter wollte nach dem "Umsatzschlüssel" abrechnen. Nach dem Münchener Urteil soll nun das Finanzgericht nochmals prüfen, ob dies wegen baulicher Besonderheiten des Erdgeschosses ausnahmsweise gerechtfertigt ist. (mwo)

Az.: V R 1/10

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Einsatz im Kriegsgebiet

Essener HNO-Ärztin hilft Menschen im Iran via Telemedizin

Seltene, aber schwere Nebenwirkung

NSAR und Metformin: eine gefährliche Kombination

Lesetipps
Endoskopische Auffälligkeiten bei der Colitis ulcerosa

© Gastrolab / Science Photo Library

Interview

Das ist neu in der S3-Leitlinie Colitis ulcerosa

Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Pro & Contra

Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?