Mehr Schutz bei Timesharing-Urlaub

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BERLIN (dpa). Wer einen Timesharing-Urlaub machen will und seine Ferienwohnung nur in Teilzeit nutzt, bekommt mehr Rechte. Das hat das Bundeskabinett mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie beschlossen. 

Die Verbraucher haben künftig schon einen Schutz bei einem Teilzeit-Wohnrecht von mehr als einem Jahr, nicht erst nach mindestens drei Jahren. Neu ist der Schutz bei solchen Verträgen für Hausboote oder Wohnmobile. Auch die Mitgliedschaft in Reise-Rabatt-Clubs ist erfasst. 

Bei den Timesharing-Verträgen bekommen Verbraucher ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Während der Frist dürfen keine Anzahlungen gefordert werden, und bei einem Widerruf gibt es keine Kosten für den Verbraucher mehr. 

Der Vertrag und die Informationen müssen außerdem grundsätzlich in der Amtssprache des Urlauber-Wohnsitzes geschrieben sein. Wer in Spanien eine Ferienwohnung auf Teilzeit haben will, hat also Anspruch auf Infos in Deutsch.

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