Mehr Zeit für Anspruch auf Urlaubsabgeltung

ERFURT (mwo). Haben MFA nach ihrem Ausscheiden noch nicht genommene Urlaubstage offen, können sie die finanzielle Abgeltung noch ein Jahr lang verlangen.

Veröffentlicht:

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gab jetzt seine bisherige Rechtsprechung auf, wonach die Ansprüche bislang zum Jahresende verfallen sind.

Wie das BAG betont, ist dies nicht vereinbar mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Urlaubsanspruch bei lang andauernder Krankheit.

Die Urlaubsabgeltung gilt nunmehr als "reiner Geldanspruch". Die tarifliche Ausschlussfrist beträgt hier bei MFA zwölf Monate.

Az.: 9 AZR 652/10

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