Mehrarbeit erhöht das Elterngeld

Veröffentlicht:

KASSEL (mwo). Ärzteund andere Freiberufler, die in den Monaten vor der Geburt ihres Kindes deutlich mehr gearbeitet habenals zuvor, können eine aktualisierte Berechnung des Elterngeldes verlangen. Das entschied das Bundessozialgericht(BSG) in Kassel.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich bei Arbeitnehmern nach dem Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt, bei Freiberuflern nach dem letzten Steuerjahr. Nach dem Kasseler Urteil gilt aber auch hier der Zwölf-Monats-Zeitraum, wenn der Freiberufler in dieser Zeit seine Tätigkeit verändert oder aber mindestens 20 Prozent länger gearbeitet hat als im letzten Kalenderjahr.

Az.: B 10 EG 1/10 R

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

G-BA-Plenum

Mindestmenge für Operationen bei Morbus Hirschsprung

Bundesamt für Soziale Sicherung

Aufsicht: Krankenkassen reden höhere Zusatzbeiträge schön

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Müssen die Praxen Angst vor Sanktionen wegen der ePA haben, Herr Naumann?

Zwei seltene Ursachen

Diagnose vaginaler Blutungen bei Kindern: Ein Leitfaden für die Praxis

Lesetipps
Ein Mann hält sich die Hände an den schmerzenden Rücken

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Wie sinnvoll sind Injektionen an der Wirbelsäule?