Krankenhauszukunftsfonds

Mehrzahl der KHZG-Bescheide für Brandenburger Kliniken hängt im Landesamt fest

Mit rund vier Milliarden Euro wollten Bund und Länder die Digitalisierung in den Kliniken fördern. Der Bund hat seine Hausausgaben gemacht. In Brandenburg zeigt sich: das reicht nicht.

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Die meisten Bescheide des Krankenhauszukunftsfonds befinden sich in Brandenburg noch in der Phase der Genehmigung durch das Land – die Anträge waren zuvor bereits vom Bundesamt für Soziale Sicherung genehmigt worden.

Die meisten Bescheide des Krankenhauszukunftsfonds befinden sich in Brandenburg noch in der Phase der Genehmigung durch das Land – zuvor waren die Anträge bereits vom Bundesamt für Soziale Sicherung genehmigt worden.

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Potsdam. In Brandenburg befinden sich die allermeisten Bescheide des Krankenhauszukunftsfonds noch in der Genehmigung durch das Land. 201 Bescheide seien noch in der Bearbeitung durch das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), sagte die zuständige Referentin im Potsdamer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Versorgung, Michaela Pickut, am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Potsdamer Landtags.

Die Anträge sind zuvor bereits vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS, früher Bundesversicherungsamt) genehmigt worden. Das BAS verwaltet den Fonds nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG). Erst 32 Anträge sind laut Ministerium bis dato vom Land genehmigt worden, die für 2 Millionen Euro Zuschüsse stehen. Aus dem Gesamtfonds stünden dem Land 127 Millionen Euro gesamt zur Verfügung, davon zahlt Brandenburg aus dem eigenen Haushalt 30 Prozent.

Die Bearbeitung der Anträge durch das LASV werde durch ein kompliziertes Verfahren erschwert, zu dem etwa eine Grundschuldsicherung gehöre, so Pickut.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Brandenburger Linken, Ronny Kretschmer, zeigte sich in der Sitzung empört. „Die Krankenhäuser warten seit Anfang 2022 auf die Bescheide, damit erfolgte Baumaßnahmen auch refinanziert werden können.“

Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft (parteilos) verwies jedoch auf die allgemeine Überlastung des LASV, das auch die Anträge für Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz bearbeiten müsse. „Ich kann aus einer Landesoberbehörde nicht mehr rausholen, als ich rausholen kann.“ (lass)

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