Minijobber sind keine Arbeitnehmer zweiter Klasse
NEU-ISENBURG. Mehrere Millionen Teilzeitkräfte arbeiten auf 400-Euro-Basis - oft in der Meinung, arbeits- und sozialrechtlich seien sie Arbeitnehmer zweiter Klasse. Das stimmt nicht. Und zwar weder bei einer Tätigkeit in einem Unternehmen noch in einer Praxis - und auch nicht in einem Privathaushalt!