Misshandlungen müssen gerichtsfest dokumentiert werden

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FULDA (ine). Wenn Frauen und Kinder von ihren Ehemännern oder Vätern verprügelt werden, reicht es nicht aus, wenn Ärzte die Verletzungen in der Patientenakte dokumentieren. Die Einträge sind vor Gericht in der Regel nicht verwertbar. Doch viele Ärzte wissen das nicht. Das ist das Ergebnis einer Studie der Hochschule Fulda.

Die Professorin Beate Blättner und ihre Mitarbeiter hatten in ihrer Studie zur Ärztlichen Dokumentation der Folgen häuslicher Gewalt die Akzeptanz eines Dokumentationsbogens untersucht. Der Handlungsleitfaden soll es Ärzten erleichtern, präzise und vor Gericht verwertbare Aussagen über den Zustand der Patienten zu machen. Ihr Fazit: Nur wenige Ärzte sind ausreichend sensibilisiert, um bei Gesundheitsstörungen oder Verletzungen einer Patientin auch Folgen häuslicher Gewalt als Ursache anzunehmen.

Die Studie ist in der Reihe Forschungsberichte des gFFZ, des Gender- und Frauenforschungszentrums der hessischen Hochschulen, als Band fünf erschienen und kann für 12,20 Euro per Mail unter info@gffz.de bestellt werden.

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