BFH

Mobiles Speichern von Steuerdaten begrenzt

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Nach einer Außenprüfung in der Praxis dürfen die Prüfer des Finanzamts Steuerdaten nicht länger als nötig auf ihrem mobilen Rechner speichern. Ist dies geplant, muss der Steuerpflichtige dem Prüfer keine maschinenlesbaren Daten überlassen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschied.

Auf den mobilen Rechnern bestehe die Gefahr des Diebstahls und einer missbräuchlichen Verwendung der Daten, so der BFH zur Begründung. Für das Prüf- und Besteuerungsverfahren sei es auch nicht notwendig, die Daten auf dem mobilen Rechner zu belassen. Denn es sei problemlos möglich, sie bis zum Abschluss des Verfahrens auf einen besser geschützten Rechner im Finanzamt zu speichern. (mwo)

Urteil des Bundesfinanzhofes Az.: VIII R 52/12

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Welche Chancen und Risiken das Anlagejahr 2026 bringt

Geld & Vermögen

Nicht nur Gold, auch Silber ist im Aufwind

Geld und Vermögen

Eigener Vermögensaufbau – Basis für die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen

Kooperation | In Kooperation mit: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Risikoadaptiertes Vorgehen

Lungenkrebs-Screening: Nach Rauchstopp erst später ins CT?

1,1 Millionen Erwachsene befragt

COVID-19: Impfskepsis häufig doch überwindbar

Lesetipps
Spritze zum Impfen mit Schriftzug

© Fiedels / stock.adobe.com

Hotline Impfen

Stellen Sie Ihre Fragen zum Impfen!