Müllabfuhr nicht von der Steuer absetzbar

KÖLN (dpa). Verbraucher können die Kosten für die Müllabfuhr nicht von der Steuer absetzen. Die Müllabfuhr erbringe keine haushaltsnahe Dienstleistung, entschied das Finanzgericht Köln in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.

Veröffentlicht:

Geklagt hatte ein Ehepaar, das bei der Steuererklärung für seine gezahlten Müllgebühren eine Ermäßigung von 20 Prozent geltend gemacht hatte. Begründung: Die Müllentsorgung sei mit der Wohnungsreinigung durch eine Putzfrau vergleichbar, deren Kosten entsprechend steuerlich absetzbar sind.

Das sahen die Richter anders. Demnach liegt die eigentliche Aufgabe der Müllabfuhr in der Verarbeitung und Lagerung des Mülls - und diese Leistung werde nicht im Haushalt erbracht. Gegen das Urteil ist Revision beim Bundesfinanzhof in München zugelassen.

Az.: 4 K 1483/10

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Ermittlungen gegen Kinderarzt

Klinik-Arzt soll im Dienst Kinder missbraucht haben

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

1,1 Millionen Erwachsene befragt

COVID-19: Impfskepsis häufig doch überwindbar

Lesetipps
Ein Mann mit naßgeschwitztem Gesicht und Hemd tupft sich mit einem Tuch die Stirn ab.

© Creatas / Thinkstock

Stufenschema

Das große Schwitzen: Strukturiert gegen Hyperhidrose vorgehen