Urteil Kuckuckskinder

Mutter muss Kindsvater nicht nennen

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Neuigkeiten in Sachen Unterhalt: Scheinväter haben bis auf Weiteres keinen Auskunftsanspruch gegen die Mutter mehr, wer der wirkliche Kindsvater des "Kuckuckskindes" ist.

Ein solcher Auskunftsanspruch greift in die Privat- und Intimsphäre der Mutter ein und erfordert daher eine gesetzliche Grundlage, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem am vergangenen Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschied.

Es verwarf damit die gegenteilige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). (mwo)

Az.: 1 BvR 472/14

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 24.03.201512:36 Uhr

passt doch ganz wunderbar zum retrospektiv verweigerten Recht auf Anonymität bei Samenspendern

----

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vorsorge ab 45 Jahren

Darmkrebs-Screening: Einfachere Teilnahme, höhere Akzeptanz

Lesetipps
Fünf farbige Türen, die alle ein Fragezeichen in der Mitte haben, stehen nebeneinander.

© Sawyer0 / stock.adobe.com

Qual der Wahl

Therapie-Entscheidung bei Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa: Welche Türe nehmen?