Urteil Kuckuckskinder

Mutter muss Kindsvater nicht nennen

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KARLSRUHE. Neuigkeiten in Sachen Unterhalt: Scheinväter haben bis auf Weiteres keinen Auskunftsanspruch gegen die Mutter mehr, wer der wirkliche Kindsvater des "Kuckuckskindes" ist.

Ein solcher Auskunftsanspruch greift in die Privat- und Intimsphäre der Mutter ein und erfordert daher eine gesetzliche Grundlage, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem am vergangenen Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschied.

Es verwarf damit die gegenteilige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). (mwo)

Az.: 1 BvR 472/14

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BSG definiert, wann Neugeborenen-Infektion „angeboren“ ist

Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 24.03.201512:36 Uhr

passt doch ganz wunderbar zum retrospektiv verweigerten Recht auf Anonymität bei Samenspendern

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