Klinik-Brandschutz

NRW denkt über schärfere Regeln nach

Noch laufen die staatsanwaltlichen Ermittlungen, die Landesregierung NRW berät aber bereits über erste Konsequenzen nach dem Großbrand in einer Bochumer Klinik.

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KÖLN. Nach dem verheerenden Brand in der Bochumer Klinik Bergmannsheil berät die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen über möglicherweise strengere Brandschutzvorgaben.

Allerdings muss die Landesregierung erst die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abwarten, bevor sie eine entsprechende Entscheidung treffen kann. Das geht aus einem Bericht von Landesbauminister Michael Groschek (SPD) zum Feuer in dem Bochumer Krankenhaus hervor.

Bei einem Brand, der nicht durch die "übliche Nutzung eines Gebäudes" entsteht, sondern "bei dem sich das Feuer durch den Einsatz von Brandbeschleunigern in kürzester Zeit zu einem Vollbrand entwickelt hat, helfen die baulichen und technischen Vorkehrungen (…) in der Regel nicht", heißt es in dem Bericht, den jetzt der Bauausschuss des Landtages besprochen hat.

Ende September war in dem Bochumer Krankenhaus ein Großbrand ausgebrochen, bei dem zwei Menschen starben und zehn verletzt wurden (wir berichteten). Nach derzeitigem Ermittlungsstand wurde der Brand durch eine 69-jährige Patientin verursacht, die sich das Leben nehmen wollte und sich deshalb mit brennbaren Desinfektionsmitteln übergossen und angezündet hatte.

Ein Patient im Nachbarzimmer kam wegen der Rauchgase ums Leben, auch die Frau starb.

In der Folge forderten Patientenschützer strengere Brandschutzvorschriften, etwa die Einrichtung von Brandmelde- und Sprinkleranlagen in jedem Patientenzimmer. Diese Instrumente will die Landesregierung nun prüfen. "In Kürze werden Gespräche mit den beteiligten Ressorts der Landesregierung stattfinden", kündigte Groschek an.

Dazu gehören das Bau-, das Gesundheits-, das Innen- und das Wissenschaftsministerium.Sollte sich herausstellen, dass baurechtliche Regelungen angepasst werden müssen, wird das wohl nicht die Landesbauordnung betreffen, stellt der Bericht klar. Denn in dieser seien "neue Erkenntnisse des Brandschutzes ausreichend berücksichtigt".

Krankenhäuser müssen stattdessen einzelfallbezogene Maßnahmen ergreifen, die sich an den Gegebenheiten vor Ort orientieren. (acg)

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