NRW weitet Arztruf-Dienst für Gehörlose aus

KÖLN (iss). In Nordrhein-Westfalen wird der Kontakt zum ärztlichen Notdienst für gehörlose Patienten einfacher. Unter der Fax-Nummer 0203 / 5706444 können sie per Fax-Formular ihr Anliegen an die landesweit operierende Arztruf-Zentrale in Duisburg übermitteln.

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Die Mitarbeiter der Zentrale faxen den Patienten die erwünschten Infos oder verständigen den zuständigen Fahrdienst, wenn ein Hausbesuch gewünscht wird. Der diensthabende Arzt ist informiert, dass er einen gehörlosen Patienten besucht.

Für gehörlose und schwer hörgeschädigte Menschen sei die Kontaktaufnahme mit dem Notfalldienst schwierig, sagte Landessozialminister Guntram Schneider (SPD). "Hier kann die neue Notdienst-Faxnummer den schnellen Weg zum diensthabenden Arzt erleichtern."

Bei dem Fax-Verfahren hat sich die KV Westfalen-Lippe dem Vorbild der KV Nordrhein angeschlossen, die seit 2003 dieses Angebot für Gehörlose vorhält. Die Inanspruchnahme ist bislang jedoch gering. In Nordrhein nahmen es im Schnitt fünf Patienten pro Monat in Anspruch, seit Westfalen-Lippe mit von der Partie ist, sind es zehn Anfragen im Monat.

Unter www.kvno.de und www.kvwl.de steht die Faxvorlage für die Patienten zum Download zur Verfügung. Sie liegt auch in den Praxen der HNO-Ärzte bereit.

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