Narkose-Unfall - Klinik zahlt an Patienten 350 000 Euro

MARBURG (coo). 350 000 Euro Schmerzensgeld erhält ein 21-jähriger Patient, der bei einem Narkose-Unfall in der Marburger Hals- Nasen-Ohren-Klinik fast gestorben wäre. Das Ermittlungsverfahren gegen die behandelnde Ärztin wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

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Die Parteien schlossen eine außergerichtliche Einigung, wie jetzt bekannt wurde. Der damals 19-Jährige war 2006 in die Klinik gebracht worden, weil er sich die Nase gebrochen hatte. Unter Vollnarkose sollte er operiert werden. Während des Eingriffs versagte jedoch das Beatmungsgerät. Etwa 15 Minuten blieb der Patient ohne Sauerstoff. Nach einem Herzstillstand musste er reanimiert werden und schwebte tagelang in Lebensgefahr.

Als der junge Mann wieder zu Bewusstsein kam, hatte er sein Gedächtnis weitgehend verloren und konnte nur noch lallend sprechen. Sechs Monate dauerte es, bis er Erinnerung, Sprache und Bewegung wieder voll zurückerlangte.

Nach dem Gutachten des Medizinischen Dienstes lässt sich nicht klären, wie es zu dem technischen Defekt des Beatmungsgeräts kam. Der Gutachter wirft der behandelnden Ärztin und einem herbeigerufenen Kollegen aber vor, dass sie zu spät auf die Idee gekommen seien, den Patienten mit Hilfe eines Handbeatmungsbeutels zu beatmen. Stattdessen hatten sie zunächst einen Bronchospasmus vermutet und verschiedene Medikamente gegeben. Erst der Ärztliche Direktor der Klinik stellte fest, dass der Fehler offensichtlich an dem Apparat lag. Dass die Beatmung des Patienten mit Hilfe eines Handbeatmungsbeutels über zehn bis 15 Minuten unterblieb, bezeichnete der Gutachter als "völlig unverständlich".

Gleichwohl hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungserfahren gegen die Ärztin eingestellt. "Man konnte nicht feststellen, ob die Schädigung des Patienten bei der früheren Umschaltung auf die manuelle Beatmung hätte verhindert werden können", so Sprecherin Annemarie Wied. "Das belegt, dass weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt wurde", sagt der Geschäftsführer der Marburger Uniklinik, Gerald Meder. Sanktionen gegen die Ärztin habe es deshalb nicht gegeben.

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