Neue Kosten für Praxen?

BERLIN (ava). Auf Arztpraxen könnten in Zukunft zusätzliche Kosten für die Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter zukommen. Das geht aus einer Mittteilung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) hervor.

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Heute stimmt der Bundestag über die Organisationsreform der Unfallversicherung ab, die nach Mitteilung des DGVU neue Informationspflichten vorsieht. Nach dem Gesetzentwurf werden Unternehmer - auch Freiberufler wie niedergelassene Ärzte - verpflichtet, die Arbeitszeit aller Beschäftigten individuell zu erfassen und zu speichern. Bisherige Praxis war, dass die Betriebe die Arbeitszeiten einmal im Jahr pauschal an die DGUV meldeten.

Diese Daten sind wichtig für die Bestimmung des Versicherungsbeitrags, weil die Beschäftigten je nach Tätigkeit in unterschiedliche Gefahrenklassen eingeteilt sind, von denen wiederum die Beitragshöhe abhängt. Die DGUV geht von zusätzlichen Bürokratiekosten in dreistelliger Millionenhöhe aus. Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums dementierte diese Meldung.

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