Neue MVZ-Ärzte verlieren ihr Zulassungsprivileg
NEU-ISENBURG (juk). Mit dem neuen Vertragsarztrecht wurde ein Privileg für Ärzte, die in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angestellt sind, gestrichen: Sie erhalten nach fünfjähriger Tätigkeit in dem MVZ keine bedarfsunabhängige Zulassung mehr.