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Rhön-Klinikum

Neue Satzung liegt auf Eis

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FRANKFURT/MAIN. Der Aktionärsstreit um die Satzungsänderung beim Krankenhauskonzern Rhön-Klinikum zieht sich in die Länge.

"Aus heutiger Sicht wird wahrscheinlich erst Anfang kommenden Jahres verhandelt werden. Mit einer erstinstanzlichen Entscheidung wäre dann etwa im Frühjahr 2014 zu rechnen", sagte eine Sprecherin des Rhön-Großaktionärs B. Braun Ende voriger Woche gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.

Die Satzungsänderung war am 12. Juni auf der Hauptversammlung der Rhön-Klinikum AG mit der notwendigen Mehrheit beschlossen worden.Bei der Abstimmung war allerdings ein Beauftragter des Rhön-Großaktionärs B. Braun aus formalen Gründen ausgeschlossen worden.

Mit seinen Stimmen wäre die Änderung nicht angenommen worden. Neben dem hessischen Medizintechnik-Unternehmen B. Braun hat auch der Hamburger Krankenhaus-Konzern und Rhön-Anteilseigner Asklepios Klage eingereicht.

Klagen sollen zusammengelegt werden

Die von Rhön vorangetriebene Streichung der Satzungsklausel, die für wichtige Entscheidungen eine Mehrheit von 90 Prozent vorsieht, beschäftigt seit Mitte Juni die Gerichte. Beim Landgericht Nürnberg-Fürth sind insgesamt vier Anfechtungsklagen anhängig.

In den Verfahren geht es um die Änderung der Sperrminorität von 10 Prozent plus eine Aktie auf die üblichen 25 Prozent plus eine Aktie. Die Klagen sollen dem Vernehmen nach zusammengelegt werden, wie ein Sprecher von Asklepios auf Anfrage sagte.

Registergericht wartet Prozessende abMit der Satzungsänderung hätte Rhön mehr Spielraum für Übernahmen und könnte auch selbst leichter übernommen werden.

Im Vorjahr war der Medizin-und Krankenhauskonzern Fresenius aus Bad Homburg an der hohen Hürde und am Störfeuer von Wettbewerbern gescheitert. Die beschlossene Satzungsänderung wird jedoch erst mit der Eintragung ins Handelsregister rechtswirksam.

Das dafür zuständige Registergericht in Schweinfurt hat jüngst mitgeteilt, die Eintragung bis zur Entscheidung über die Anfechtungsklagen aussetzen zu wollen. (dpa)

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