Abrechnungsservice
Neuer EBM – Honorare und Zeiten im Blick
Die Reform des EBM tritt zum 1. April in Kraft. Auch wenn es nur wenige neue Ziffern gibt: Durch die Neubewertung gibt es doch Handlungsbedarf in Praxen. Für Fragen und bei Unklarheiten hilft Ihnen ein Expertenteam der „Ärzte Zeitung“, Probleme bei der Abrechnung zu lösen.
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Neu-Isenburg. Es ist lange her, dass sich im EBM so viel geändert hat. Zum 1. April ist es jetzt so weit: Die mehrfach verschobene EBM-Reform tritt in Kraft.
Doch das ist noch nicht alles: Denn laut Digitale-Versorgung-Gesetz hat die Selbstverwaltung außerdem den Auftrag, zum 1. April ein neues Vergütungskonzept zur elektronischen Kommunikation der Ärzte umzusetzen.
E-Arztbriefe oder Fax?
Dabei geht es vor allem um die Honorierung von E-Arztbriefen sowie Arztbriefen per Fax. Der gesetzliche Auftrag ist es, E-Arztbriefe erstmals höher zu vergüten als den Faxversand. Auf Anfrage meldet die KBV, sie sei darüber noch in Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband.
Über die EBM-Reform ist in den vergangenen Wochen bereits viel geschrieben worden. Kritik ist vor allem an der Vorgabe der Punktzahlneutralität geübt worden, die Reduzierung der Prüfzeiten, die vor allem große Praxen, die viele Patienten versorgen, entlastet, ist dagegen noch nicht so stark in den Blick geraten. Hier liegt für viele Praxen, die bisher Angst hatten, die Zeitvorgaben deutlich zu reißen, viel Potenzial, auch für zusätzliches Honorar.
Und wie so oft steckt der Teufel auch im Detail: Aufwertung der sprechenden Medizin, Abwertung der Medizintechnik, neue Leistungen in einigen EBM-Kapiteln – manche Änderungen sind teilweise doch komplexer, als es auf den ersten Blick scheint.
Abrechnungs-Hotline startet
Wie bei früheren Honorarreformen auch, steht die „Ärzte Zeitung“ Ihnen daher auch dieses Mal wieder mit Rat und Informationen zur Seite:
- Wie sieht es nach der Aufwertung des ärztlichen Gesprächs mit der Budgetierung aus?
- Wie lässt sich eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vermeiden oder zumindest bestehen, wenn die Anzahl der abgerechneten Leistungen aus der Psychosomatik (EBM-Nr. 35100 und 35110) im zweiten Quartal im Vergleich zu den Vorjahren signifikant steigt?
- Was bedeuten die Änderungen der Prüf- und Kalkulationszeiten für eine mögliche Überschreitung der Zeitvorgaben beziehungsweise für eine Prüfung auf Einhaltung der Pflicht-Sprechzeiten für Vertragsärzte?
- Worauf ist in der Allergologie zu achten, nachdem in diesem Unterkapitel eine neue Leistung eingeführt wird?
- Welche Entwicklung hat welche Fachgruppe beim Honorar zu erwarten?
- Wie kann eine Praxis, die Honorarrückgänge zu erwarten hat, darauf reagieren?
- Auch Fragen zu Neuerungen in anderen Abrechnungssystemen, zum Beispiel zur neuen Leichenschau in der GOÄ oder zu Hausarztverträgen, sind möglich.
Und so stellen Sie Ihre Fragen
Schreiben Sie uns E-Mails an wi@springer.com, Stichwort „Abrechnungs-Hotline“. Wir leiten Ihre Fragen an einen der Experten weiter. Sie erhalten die Antwort persönlich per E-Mail, wir veröffentlichen Antworten aber auch im Internet und in der gedruckten Ausgabe.
- Dr. Jürgen Büttner, Hausarzt und stellvertretender Landesvorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes, Autor eines bei Springer Medizin erscheinenden EBM-Buches für Hausärzte,
- Dr. Dr. Peter Schlüter, Allgemeinarzt und Abrechnungsexperte, langjähriger Kolumnist zu Abrechnungsthemen in der „Ärzte Zeitung“,
- Dr. Norbert Smetak, Kardiologe, Vorsitzender Bundesverband niedergelassener Kardiologen,
- Dr. Reinhard Bartezky und Dr. Wolfgang Landendörfer, Abrechnungsexperte im Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sowie Autoren eines EBM-Buches für Pädiater,
- Dr. Jörg A. Rüggeberg, Vizepräsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen und
- Dr. Georg Lübben, Arzt, Praxisberater und Vorstand der AAC Praxisberatung AG.
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