Hasch im Straßenverkehr

Neuer Grenzwert für Cannabis am Steuer gilt wohl im Sommer

Wie bei der Promille-Grenze für Alkohol gilt künftig auch für Cannabis ein Grenzwert, ab dem Autofahrerinnen und Autofahrern Sanktionen drohen.

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Berlin. Der künftige Grenzwert für Cannabis am Steuer dürfte wohl im Sommer in Kraft treten. Der Bundesrat werde voraussichtlich am 5. Juli über das Gesetz beraten, sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums am Freitag in Berlin.

Das vom Bundestag am Donnerstagabend beschlossene Gesetz sei in der Länderkammer nicht zustimmungsbedürftig. In Kraft trete es nach der Verkündung, zum Termin sei noch nichts zu sagen, sagte der Sprecher. Das Gesetz schaffe für alle Rechtsklarheit. Dies sei ein maßgeblicher Beitrag zur Straßenverkehrssicherheit.

Wie bei der Promille-Grenze für Alkohol gilt künftig auch für Cannabis ein Grenzwert, ab dem Autofahrerinnen und Autofahrern Sanktionen drohen.Wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut oder mehr unterwegs ist, riskiert dann in der Regel 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot. Die Schwelle folgt Empfehlungen einer Expertenkommission. Für Fahranfänger und gemischten Konsum von Cannabis und Alkohol kommen strengere Regeln.

Bis zum Inkrafttreten des Grenzwerts gilt vorerst noch die bisherige striktere Linie, dass schon ab dem Nachweiswert von einem Nanogramm Sanktionen drohen. (dpa)

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