Hintergrund

Neues Konzept für den E-Notfalldatensatz steht

Nach dem Neustart der elektronischen Gesundheitskarte wurden auch die Verantwortlichkeiten für die medizinischen Funktionen neu verteilt. Die Bundesärztekammer hat jetzt ihr Konzept für den elektronischen Notfalldatensatz vorgelegt.

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Der neue E-Notfalldatensatz soll im Noteinsatz und in der Notaufnahme Zugriff auf wichtige Patientendaten auch ohne Patienten-PIN gewährleisten.

Der neue E-Notfalldatensatz soll im Noteinsatz und in der Notaufnahme Zugriff auf wichtige Patientendaten auch ohne Patienten-PIN gewährleisten.

© C. Pueschner/ZEITENSPIEGEL

Von Philipp Grätzel von Grätz

Der anstehende Rollout der neuen Kartenlesegeräte rückt die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wieder in das Bewusstsein der Ärzte. Vorerst soll die Karte rein administrative Funktionen erfüllen.

Interessanter sind freilich die medizinischen Funktionen der elektronischen Karte. Im Rahmen des Neustarts der eGK wurden die elektronischen Notfalldaten als prioritäre medizinische Anwendung definiert.

Die Verantwortung hat die Bundesärztekammer (BÄK). Grundlage für die Neukonzeption waren die Erfahrungen aus der ersten eGK-Testphase. In den sieben Testregionen waren damals rund 280 Notfalldatensätze angelegt worden. Kein einziger wurde ausgelesen. Der Erstellung der Datensätze gaben die Testärzte miserable Noten.

So musste der Patient teilweise fünfmal eine sechsstellige PIN eingeben, bevor der komplette Datensatz angelegt war. Ein weiterer Kritikpunkt war, dass die hinterlegten Daten nicht den Anforderungen im ärztlichen Alltag entsprachen.

"Wir haben die Ergebnisse sehr sorgfältig analysiert und den E-Notfalldatensatz an vielen Stellen komplett überarbeitet", sagt Norbert Butz, Telematik-Dezernent bei der Bundesärztekammer.

Im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" haben er und Projektleiter Jürgen Albert die wichtigsten Änderungen erläutert.

Anders als beim letzten Mal soll der neue elektronische Notfalldatensatz komplett ohne PIN-Eingabe durch den Patienten angelegt werden können. Die nötige Einwilligung erfolgt schriftlich. Dadurch wird die Anwendung barrierefrei und für jeden Patienten zugänglich.

Für das Auslesen der Notfalldaten in Notfallsituationen wird kein PIN, wohl aber ein elektronischer Arztausweis, benötigt. Wenn die Notfalldaten außerhalb von Notfallsituationen ausgelesen werden sollen, kann die Einwilligung des Patienten per PIN, wahlweise aber auch erneut per Unterschrift eingeholt werden.

Die Unterscheidung zwischen "Notfall" und "Nicht-Notfall" ist eine Lektion aus den Erfahrungen der Tests. Der neue E-Notfalldatensatz ist nicht nur für den präklinischen Notfall konzipiert, sondern auch für eine ungeplante Patientenaufnahme in der Notaufnahme eines Krankenhauses sowie für unbekannte ambulante Patienten mit Akutbeschwerden. Beim letztgenannten Szenario hatte die BÄK unter anderem den kassenärztlichen Notdienst im Auge.

Die Konsequenz dieser Unterscheidung ist zunächst einmal eine technische: Der Arzt, der den Notfalldatensatz der eGK einliest, wird vom System gefragt, ob ein Notfall vorliegt.

Klickt er "ja" an, öffnen sich die Notfalldaten ohne PIN und der Zugriff wird protokolliert. Bei "nein" ist eine PIN-Eingabe des Patienten oder eben eine schriftliche Einwilligung erforderlich.

Die zweite Konsequenz ist, dass die Daten - die allesamt auf der Karte gespeichert werden - inhaltlich umfangreicher sind als vorher, um den höheren Anforderungen in der Notaufnahme beziehungsweise im Notdienst gerecht zu werden.

So kann der anlegende Arzt bis zu zwanzig Diagnosen in Klartext angeben. Die Einstellung von Fremdbefunden ist möglich. Sie werden aber als solche gekennzeichnet.

Für Allergien/Unverträglichkeiten wurde ein separates Datenfeld geschaffen. In einem weiteren Feld kann der Arzt für bis zu zwanzig notfallrelevante Medikamente unter anderem Handelsname, Wirkstoff, Darreichungsform und Dosierungsschema aufführen.

Im Datenfeld "Besondere Hinweise" sind Schwangerschaft, Implantate und Kommunikations-/Weglaufstörungen enthalten. Es gibt ferner Kontaktdaten des behandelnden Arztes und einer zu benachrichtigenden Person sowie zusätzliche Informationen auf Wunsch des Patienten, darunter die Blutgruppe.

Getrennt von den Notfalldaten kann der Patient schließlich Hinweise auf den Aufbewahrungsort von Patientenerklärungen speichern, konkret Organspendeausweis, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

"In Zukunft könnten diese Dokumente auch direkt auf der Karte gespeichert werden. Aber dazu ist eine qualifizierte Signatur nötig, die die eGK vorerst nicht hat", so Projektleiter Albert. Er betont auch, dass Aufbau, Inhalt und Praktikabilität des Notfalldatensatzes systematisch evaluiert werden sollen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: E-Card - Jedem das Seine

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