BSG-Urteil

Nicht jede Betriebsfeier ist versichert

Veröffentlicht:

KASSEL. Zu einer betrieblichen Feier oder Veranstaltung müssen alle Mitarbeiter eingeladen sein. Andernfalls steht sie nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wie jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel im Fall eines Fußballturniers entschied.

Das Turnier war im Mai 2010 von einer Bank veranstaltet worden. Die Geschäftsführung überschrieb ihre Einladung mit "Liebe Fußballfans und Kicker". Auch Kunden, Angehörige und Freunde konnten teilnehmen.

Für die Reisekosten zahlte die Bank einen Zuschuss. Von 3000 Beschäftigten der Bank meldeten sich 594 an, zudem 78 betriebsfremde Gäste.

Einer der Kicker zog sich während des Turniers eine traumatische Achillessehnenruptur rechts zu. Dies wollte er als Arbeitsunfall anerkannt haben. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft lehnte dies ab. Zu Recht, so das BSG.

Eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung stehe nur unter bestimmten Voraussetzungen unter dem gesetzlichen Unfallschutz. Zunächst müsse es sich um eine Veranstaltung zumindest im Auftrag der Geschäftsführung handeln.

Zudem müsse die Veranstaltung allen Mitarbeitern des Betriebs oder einer Abteilung offen stehen. Hier habe zwar die Geschäftsführung eingeladen, aber nur "Fußballfans und Kicker".Zudem habe die Veranstaltung auch externen Teilnehmern offen gestanden. (mwo)

Bundessozialgericht

Az.: B 2 U 12/15 R

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Lohnfortzahlung dank ärztlicher Berufserfahrung

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Holzbrett mit verschieden Müsliriegeln auf einem Tisch.

© Africa Studio / stock.adobe.com

Weizen und Gluten entstigmatisieren

Reizdarmsyndrom: Ist die Glutensensitivität ein Nocebo-Phänomen?