Direkt zum Inhaltsbereich

BSG-Urteil

Nicht jede Betriebsfeier ist versichert

Veröffentlicht:

KASSEL. Zu einer betrieblichen Feier oder Veranstaltung müssen alle Mitarbeiter eingeladen sein. Andernfalls steht sie nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wie jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel im Fall eines Fußballturniers entschied.

Das Turnier war im Mai 2010 von einer Bank veranstaltet worden. Die Geschäftsführung überschrieb ihre Einladung mit "Liebe Fußballfans und Kicker". Auch Kunden, Angehörige und Freunde konnten teilnehmen.

Für die Reisekosten zahlte die Bank einen Zuschuss. Von 3000 Beschäftigten der Bank meldeten sich 594 an, zudem 78 betriebsfremde Gäste.

Einer der Kicker zog sich während des Turniers eine traumatische Achillessehnenruptur rechts zu. Dies wollte er als Arbeitsunfall anerkannt haben. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft lehnte dies ab. Zu Recht, so das BSG.

Eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung stehe nur unter bestimmten Voraussetzungen unter dem gesetzlichen Unfallschutz. Zunächst müsse es sich um eine Veranstaltung zumindest im Auftrag der Geschäftsführung handeln.

Zudem müsse die Veranstaltung allen Mitarbeitern des Betriebs oder einer Abteilung offen stehen. Hier habe zwar die Geschäftsführung eingeladen, aber nur "Fußballfans und Kicker".Zudem habe die Veranstaltung auch externen Teilnehmern offen gestanden. (mwo)

Bundessozialgericht

Az.: B 2 U 12/15 R

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Komplexe Gemengelage

COVID-Prophylaxe 2.0: Das gilt bei der Abrechnung

Anästhesisten: Mindeststandards dürfen nicht nur Empfehlung sein

Nach Tod von Kind: Mehr als 13 Jahre Haft für Narkosearzt

Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Empfehlungen für die Therapie

So holen Sie Ihre Patienten aus der Post-Stroke-Depression

Leserumfrage

Umfrage zur E-Patientenakte: Alltag statt Aufbruch

Lesetipps
Viele Gespräche, sich viel Zeit nehmen – das setzt eine Suizidassistenz voraus.

© Lumos sp / stock.adobe.com

Begleitetes Sterben

Suizidassistenz gewinnt Bedeutung in deutschen Hausarztpraxen