Niedersachsen: Neues Krankenhausgesetz wird kritisiert

In Niedersachsen richtet sich die Förderung des Landes bislang allein nach der Planbettenzahl. Nun sollen leistungsbezogene Kriterien hinzukommen. Das gefällt nicht allen Akteuren.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
Sieht die Beteiligung der KV als „unerlässlich“ an: Niedersachsens KV-Vize Dr. Jörg Berling.

Sieht die Beteiligung der KV als „unerlässlich“ an: Niedersachsens KV-Vize Dr. Jörg Berling.

© KVN

HANNOVER. Kaum ist das neue Niedersächsische Krankenhausgesetz beschlossen, hagelt es Kritik von den Krankenkassen, Krankenhausgesellschaft und Landesrechnungshof.

"Mit dem Gesetz lösen wir uns von der Pauschalförderung allein nach Bettenzahl. Die Pauschalförderung ist nun auch leistungsbezogen", sagte Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Aygül Özkan (CDU) vor dem Landtag. Die niedersächsische Landesregierung hat nun die Novellierung des Krankenhausgesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Bisher richtete sich die Förderung ausschließlich nach der Planbettenzahl. Mit dem neuen Gesetz kommen auch leistungsbezogene Kriterien hinzu, die derzeit in der Diskussion sind und in einer Verordnung festgeschrieben werden sollen, sagt Thomas Spieker, Sprecher der Ministerin, der "Ärzte Zeitung."

Außer der Umstellung der Pauschalförderung sollen unter anderem auch die Sicherstellung der Krankenhaushygiene, die Versorgung von Notfallpatienten und die Vorsorge bei Massenanfällen von Verletzten oder Erkrankten gesetzlich geregelt werden.

Helmut Fricke, Direktor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft, kritisiert das Gesetz. "Die Fördermittel sollen nach DRG-Bewertungsrelationen bemessen werden. Aber diese ändern sich ständig und sind erst jeweils nach zwei Jahren verfügbar", so Fricke. Besser wäre es aus seiner Sicht gewesen, "nach Fachrichtungen fest Verhältniszahlen heranzuziehen."

Regelung unerlässlich oder überflüssig?

Umstritten auch die Beteiligung der KV und der Ärztekammer Niedersachsen als beratende Mitglieder am Planungsausschuss. KV-Vize Hausarzt Dr. Jörg Berling bewertete die Regelung als "unerlässlich", weil die KV nun auf die Verlagerungen stationärer Leistungen in den ambulanten Bereich reagieren könne.

Vdek-Sprecher Hanno Kummer, die Krankenhausgesellschaft und die kommunalen Spitzenverbände halten die Regelung KV und Kammer im Ausschuss zu beteiligen dagegen für überflüssig.

"Mit dem Landesausschuss Ärzte und Kassen und dem vom Versorgungsgesetz vorgeschriebenen Gremium für Sektoren übergreifende Versorgung ist der Planungsausschuss das dritte Gremium mit identischen Themen und fast identischer Besetzung", sagt Kummer der "Ärzte Zeitung." Der Rechnungshof Niedersachsen kritisiert, dass dem Gesetz Regelungen fehlen, um kleinere Krankenhäuser leichter zu schließen.

Gesundheitsministerin Özkan verteidigte im Parlament die wohnortnahen kleineren Krankenhäuser. "Bei Herzinfarkt- oder Schlaganfallpatienten kommt es auf jede Minute an", so Özkan. "Da macht es einen kleinen Unterschied, ob das nächste Krankenhaus 30 oder 120 Kilometer entfernt ist."

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