Kommentar – E-Akte

Noch ein Jahr ist zu lang

Philipp Grätzel von GrätzVon Philipp Grätzel von Grätz Veröffentlicht:

Bei der elektronischen Patientenakte ist eine Grundsatzentscheidung nötig: Will Deutschland eine dreigliedrige Aktenlandschaft, bei der es neben der Dokumentation der Ärzte/Krankenhäuser in der Praxis- und Klinik-EDV übergreifende, arztgeführte E-Patientenakten und zusätzlich patientengeführte elektronische Gesundheitsakten gibt? Das wollen einige Krankenkassen – durchaus im Einklang mit dem Sozialgesetzbuch.

Oder ist ein zweigliedriges System besser, bei dem es nur eine übergreifende E-Akte in Patientenregie gibt – ob man sie nun Gesundheits- oder Patientenakte nennt? Das ist das "Es-kann-nur-eine geben"-Modell der KBV, die freilich bei den Inhalten ein Wörtchen mitreden will. Daneben gibt es die gematik, die mit dem Zwitter Patientenakte/-fach versucht, beides unter einen Hut zu bringen: Nur eine Datensammlung, aber unterschiedliche "Sichten", wobei die eine den Ärzten, die andere den Patienten mehr Rechte gibt, je nach Patientenwunsch.

Aus dem Gesundheitsministerium ist jetzt zu hören, dass erst einmal das endgültige Aktenkonzept der gematik abgewartet werden soll, das Ende 2018 vorliegt. Das macht keinen Sinn. Diese Entscheidung muss früher getroffen werden, sonst wird immer mehr Geld versenkt und immer mehr Frust geschaffen. Die Selbstverwaltung wird das ohne politischen Impetus nicht schaffen.

Lesen Sie dazu auch: Selbstverwaltung braucht den Gesetzgeber für E-Akte

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