Eigentümergemeinschaft

Notwendige Sanierung muss sofort erfolgen

Eigentümergemeinschaften dürfen zwingend erfoderliche Sanierungsarbeiten nicht verzögern.

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. In einem Haus mit Eigentumswohnungen können Eigentümer die Zustimmung der weiteren Eigentümer zu dringend notwendigen Sanierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum verlangen. Das gilt etwa, wenn eine Wohnung sonst nicht nutzbar ist, urteilte kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Danach können Eigentümer sogar zum Schadenersatz verpflichtet sein, wenn sie eine zwingend erforderliche Sanierung schuldhaft verzögern. Denn die Eigentümergemeinschaft sei verpflichtet, das einzelne Eigentum zu erhalten, heißt es in dem Urteil.

Dagegen muss die Eigentümergemeinschaft bei aufschiebbaren Sanierungen aber Rücksicht auf die finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Eigentümer nehmen und eine Kompromisslinie suchen. (mwo)

Urteil des Bundesgerichtshofs, Az.: V ZR 9/14

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Pro & Contra

Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?

Lesetipps
Digitale Integration: In der elektronischen Patientenakte sollen sämtliche Befunde, Verordnungen und Behandlungsstationen eines Patienten gespeichert werden. Den mündigen Umgang damit, müssen viele erst noch lernen.

© Andrea Gaitanides / stock.adobe.com

Datenschutz im Praxisalltag

ePA 2026: Schutzlücken bleiben – wie sie im Alltag umschifft werden können

Ein Arzt tröstet eine Patientin.

© Anastasiya / stock.adobe.com

Kollegialer Rat

Empfehlungen für das Überbringen schlechter Nachrichten