Verwaltungsgericht

Nur Ärzte dürfen Tattoos mit Laser entfernen

Ein Studiobetreiber hatte verlangt, Tätowierungen selbst beseitigen zu dürfen. Das Gericht hält den Vorgang für zu komplex und lehnte die Klage ab.

Veröffentlicht:

Ansbach/Nürnberg. Nur Ärzte dürfen Tätowierungen und Permanent-Makeup nach einer Gerichtsentscheidung mit einem Laser entfernen.

Der Betreiber eines Studios aus Nürnberg hatte gegen die neue Regelung geklagt - ohne Erfolg. Die Entfernung von Tätowierungen mittels Laser sei ein komplexer Vorgang, begründete das Verwaltungsgericht Ansbach die Ablehnung des Eilantrags am Freitag.

Bis Ende vergangenen Jahres durfte der Studiobetreiber noch selbst Hand anlegen, dann trat die neue Regelung zum Arztvorbehalt in Kraft. Für den Studiobetreiber kommt das einem Berufsverbot gleich. Tatsächlich werde seine Berufsfreiheit damit eingeschränkt, urteilte nun das Verwaltungsgericht. Das sei aber „gerechtfertigt und insbesondere verhältnismäßig“.

Die Entfernung mit einem Laser könne zu schweren Beeinträchtigungen der Gesundheit führen, hieß es weiter. Außerdem bestehe die Gefahr, dass versehentlich Hautveränderungen entfernt würden. Das könne die rechtzeitige Diagnose von Krankheiten erschweren. (dpa/lby)

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