Nutella-Käufer müssen keine Rechenkünstler sein

Nährwertangaben auf Lebensmittelverpackungen müssen gut nachvollziehbar sein und dürfen nicht verwirren, hat das OLG Frankfurt entschieden.

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FRANKFURT/MAIN (mwo). Die Nährwertangaben auf Lebensmittelverpackungen müssen nicht nur richtig sein.

Denn auch formal richtige Angaben können die Verbraucher verwirren, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil "Nutella" entschied.

Die Nährwertkennzeichnungsverordnung schreibt Herstellern verschiedene Angaben vor, etwa zu Kohlenhydraten, Zucker und Fett je 100 Gramm.

Unterschiedliche Bezugsgrößen

Auf einem Nutella-Glas waren diese Angaben korrekt wiedergegeben, aber um freiwillige Angaben ergänzt: Die Nährwerte je 15-Gramm-Portion und der Anteil einer solchen Portion am empfohlenen Tagesbedarf.

Eine zweite Tabelle macht Angaben zu Vitaminen und Mineralstoffen, ebenfalls mit Anteil am Tagesbedarf - aber je 100 Gramm.

Alles richtig, aber trotzdem ein irreführender Trick, befand nun das OLG. Denn durch die unterschiedliche Bezugsgröße erscheine bei den Vitaminen (Vitamin E: 78 Prozent) und Mineralstoffen (Magnesium: 25 Prozent) die Deckung des Tagesbedarfs hoch, bei Zucker (neun Prozent) und Fett (acht Prozent) dagegen niedrig.

Das sei irreführend und führe zu "Fehlvorstellungen" bei den Verbrauchern, urteilte das OLG.

Intensive Prüfung im Supermarkt kaum möglich

Rechnet man auch Vitamine und Mineralstoffe auf eine 15-Gramm-Portion um, ergeben sich beispielsweise für Vitamin E nur noch elf Prozent des Tagesbedarfs, und bei Magnesium vier Prozent.

"Diese Zusammenhänge werden aber auch dem verständigen Durchschnittsverbraucher erst dann klar, wenn er sich eingehend mit der Tabelle befasst", rügte das OLG.

Eine solch intensive Prüfung sei im Supermarkt aber wohl nicht zu erwarten. Nutella-Hersteller Ferrero muss nun die Beschriftung ändern - oder ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro bezahlen.

Az.: 6 U 40/11

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