Pharmawerbung

OLG Hamburg rügt wuchtige Werbegabe

Ein Hammer eignet sich nicht für die ärztliche Behandlung. Damit ist er auch kein geeignetes Werbegeschenk für Ärzte, so ein Oberlandesgericht.

Veröffentlicht:

HAMBURG. Eine Pharmafirma hatte 2012 die Preise für Blutzuckerteststreifen gesenkt. Danach warb sie gegenüber Ärzten mit der Aussage "Hammerpreise schonen Ihr Budget". Um dies zu verdeutlichen, schickte die Firma Ärzten in einem Geschenkkarton einen 300-Gramm-Hammer im Wert von fünf bis zehn Euro zu.

Ein Wettbewerber fand nun wiederum diese Werbung einen Hammer und klagte auf Unterlassung: Das Unternehmen habe verschwiegen, dass der neue Preis zunächst nur für Ersatzkassen-Versicherte galt. Zudem sei ein normaler Hammer als Werbegeschenk für Ärzte unzulässig.

Das OLG Hamburg gab dem Wettbewerber nun in beiden Punkten recht. Die Werbung sei irreführend gewesen, weil die Preisaussage für AOK-Versicherte nicht richtig war.

Den Hammer wertete das OLG als "unlautere Werbegabe". Das Heilmittelwerbegesetz erlaube nur geringwertige Geschenke an Ärzte, die "zur Verwendung in der ärztlichen Praxis bestimmt sind".

Diesbezüglich hatte die werbende Firma argumentiert, auch in ihrer Praxis könnten Ärzte ab und an einen Hammer für Reparaturen gebrauchen. Doch so ist das Gesetz nicht gemeint, stellte das OLG unter Hinweis auf die entsprechende EU-Richtlinie klar.

Die Werbegabe müsse vielmehr "dazu bestimmt sein, im Rahmen der ärztlichen Behandlungstätigkeit Verwendung zu finden". Dazu aber eigne sich der Hammer nicht. (mwo)

Az.: 3 U 96/13

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

© Springer Medizin Verlag

Unternehmen im Fokus

Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Einsatz im Kriegsgebiet

Essener HNO-Ärztin hilft Menschen im Iran via Telemedizin

Herzchirurg mit Installateurfirma

Das Doppelleben des Dr. Jean-Philippe Grimaud: Arzt und Klempner

Lesetipps
Endoskopische Auffälligkeiten bei der Colitis ulcerosa

© Gastrolab / Science Photo Library

Interview

Das ist neu in der S3-Leitlinie Colitis ulcerosa

Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Pro & Contra

Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?