Am falschen Auge operiert

Oberlandesgericht verhandelt über Ärztefehler

Veröffentlicht:

München. Das Oberlandesgericht (OLG) München verhandelt am Donnerstag (12. Dezember) den Fall eines Mannes, der am falschen Auge operiert wurde und nun nur noch sehr schlecht sieht.

Bei einer Operation im Jahr 2015 hatte ein Anästhesist dem Gericht zufolge bei der Vorbereitung versehentlich das falsche Auge des Patienten abgeklebt. Der Operateur operierte daraufhin das gesunde Auge, dessen Sehkraft seitdem nach Angaben des geschädigten Friseurmeisters nur noch bei zehn Prozent liegt.

In der ersten Instanz hatte das Landgericht dem Opfer bereits 70.000 Euro Schmerzensgeld und 21.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Doch der Mann fordert 100.000 Euro Schmerzensgeld und dass die Versicherung des Arztes auch für zukünftige Schäden aufkommt – schließlich habe der 37-Jährige noch mindestens sein halbes Leben vor sich. Außerdem könne er nicht mehr richtig arbeiten und habe deshalb zusätzliche Mitarbeiter einstellen müssen.

Wer hat Schuld: Operateur oder Anästhesist?

Der operierende Arzt sieht die Schuld hingegen beim Anästhesisten und bestreitet die vom Patienten beschriebenen Folgen des Behandlungsfehlers. Das kompliziert die Entscheidung des Gerichts.

Das erste Urteil des Landgerichts sei nicht klar formuliert, findet die Anwältin des Mannes, Claudia Thinesse-Wiehofsky. Auch die Richter des OLG ließen erkennen, dass sie das ähnlich sehen. Laut der Anwältin schreibt es fest, dass dem Mann weiteres Schmerzensgeld für nicht vorhersehbare Folgen des Eingriffs zustehe. Eine mögliche Erblindung sei aber im juristischen Sinne vorhersehbar.

Das eingesetzte Hornhautimplantat habe einem Sachverständigen zufolge eine Haltbarkeit von höchstens 30 Jahren. Niemand könne jedoch wissen, ob der Körper des dann 62-Jährigen danach ein weiteres Implantat annehme. Falls nicht, würde er erblinden, bekäme aber kein weiteres Geld, sagte die Anwältin. „Und das kann ja nicht sein.“

Einen Vergleich lehnten beide Seiten daher bislang ab. Dem Anwalt des Arztes zufolge verklagt dieser seinerseits auch den Anästhesisten, weshalb man eine Entscheidung des Gerichts brauche. Diese wird nun voraussichtlich im Januar fallen. (dpa)

Az.: 1 U 3811/19

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Muskeltonus wieder ins Gleichgewicht bringen

© mantinov / stock.adobe.com

Muskulär bedingte Schmerzen

Muskeltonus wieder ins Gleichgewicht bringen

Kooperation | In Kooperation mit: Trommsdorff GmbH & Co. KG
Den Schmerz an der Wurzel packen

© [M] pololia / stock.adobe.com | Mara Zemgaliete / stock.adobe.com

Muskelverspannung

Den Schmerz an der Wurzel packen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Trommsdorff GmbH & Co. KG
Einsatz von Pridinol bei muskulär bedingtem Rückenschmerz

Experten-Workshop

Einsatz von Pridinol bei muskulär bedingtem Rückenschmerz

Kooperation | In Kooperation mit: Trommsdorff GmbH & Co. KG
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
IVOM-Therapie mit Vabysmo® ab sofort noch effizienter

© Roche

Neovaskuläre altersabhängige Makuladegeneration (nAMD)

IVOM-Therapie mit Vabysmo® ab sofort noch effizienter

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Anzeige der Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Roboter-assistiertes Operieren: von Pionieren lernen

© 2024 Intuitive Surgical Operations Inc.

Operationstechnik

Roboter-assistiertes Operieren: von Pionieren lernen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Intuitive Surgical Deutschland GmbH, Freiburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps beim DGIM-Kongress

Urinteststreifen und Harnwegsinfektion: Achtung, Fallstricke!

Neue transsektorale S3-Leitlinie

Diagnose und Management des Delirs – so geht’s!

Lesetipps
Der 131. Internistenkongress findet vom 3. bis 6. Mail statt. Das Motto lautet „Resilienz – sich und andere stärken“.

© Sophie Schüler

Übersichtsseite

DGIM-Kongress: Unsere aktuellen Beiträge im Überblick

Doxycyclin als Postexpositionsprophylaxe

© Tobias Arhelger / stock.adobe.com

DGIM-Kongress

Sexuell aktive Patienten: „Kriege ich eine Doxy-PEP?“

Professor Jan Galle

© Dirk Hoppe/NETZHAUT

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen