Abrechnung

An Omikron angepasste Impfstoffe: Eigene GOP zur Booster-Impfung greift ab Oktober

Ärzte bekommen pro Impfung eine Vergütung von 28 Euro. Je nach Vakzin werden verschiedene Ziffern angesetzt.

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Für Booster-Impfungen mit einem an die Omikronvarianten angepassten COVID-19-Impstoff von BioNTech/Pfizer und Moderna gibt es ab 1. Oktober eigene Pseudo-Gebührenordnungspositionen. (Symbolbild mit Fotomodellen)

Für Booster-Impfungen mit einem an die Omikronvarianten angepassten COVID-19-Impstoff von BioNTech/Pfizer und Moderna gibt es ab 1. Oktober eigene Pseudo-Gebührenordnungspositionen. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Jens Büttner / dpa-Zentralbild / dpa / picture alliance

Berlin. Ab 1. Oktober können Ärztinnen und Ärzte Auffrischimpfungen mit einem an die Omikronvarianten angepassten COVID-19-Impstoff von BioNTech/Pfizer und Moderna mit einer eigenen Pseudo-Gebührenordnungspositionen abrechnen. Darauf weist die KBV in einer aktuellen Mitteilung hin. Bis dahin nutzen Arztpraxen die bekannten Pseudonummern für die Vakzine beider Hersteller.

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Angesetzt werden die Pseudonummer 88337 für die Vakzine von BioNTech. Für den Impfstoff von Moderna nutzen Arztpraxen die 88338 (jeweils 28 Euro) und die dazugehörigen Suffixe für die Indikation. Die Praxisverwaltungssysteme werden entsprechend angepasst. Auch im Impf-DokuPortal für die tägliche Meldung der Impfungen sollen die entsprechenden Felder ergänzt werden. (kaha)

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